Winter-Comeback
Drohen für Sommerreifen jetzt wieder Strafen?
Die situative Winterreifenpflicht endete mit 15. April. Doch nur Tage später schneite es wieder in Österreich. Was Autofahrer jetzt beachten müssen.
April, April, der macht, was er will! Das bekamen wir in den letzten Tagen besonders stark zu spüren. Während das ganze Land noch bei 30 Grad in der Sonne schwitzte, fiel nur wenige Tage später in einigen Teilen Österreich Schnee vom Himmel. Genau dazwischen endete mit 15. April die situative Winterreifenpflicht.
Plötzlicher Wintereinbruch bringt Mitte April Schnee zurück
Viele Autofahrer haben aber bereits voller Freude auf die warme Jahreszeit ihre Sommerreifen montiert. Müssen die jetzt wieder zurück rüsten? Kann man jetzt bei niedrigeren Temperaturen aufgrund fehlender Winterreifen bestraft werden?
ÖAMTC-Jurist klärt Gesetzeslage auf
"Heute" sprach mit ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried über die aktuell Lage auf Österreichs Straßen. Der Experte verriet im Talk, dass die unklare Wetterlage bei einigen durchaus für Verwirrung sorgt. Tatsächlich sind Strafen für die Fahrt mit Sommerreifen nach dem 15. April so nicht mehr möglich, weil es eben keine Winterreifenpflicht per se mehr gibt.
Dennoch warnt Authried davor, mit Sommerreifen verschneite Straßen zu befahren. Abgesehen davon, dass es rutschig und gefährlich ist, muss man als Autolenker seine Fahrweise an die Wetterverhältnisse anpassen. Sollte es also vorkommen, dass man von einem Schneeschauer überrascht wird, muss man mit montierten Sommerreifen besondere Vorsicht walten lassen, das Tempo anpassen und den längeren Bremsweg stets im Hinterkopf behalten.
Strafen in Kombination möglich
Bei einem Unfall könnte es nämlich sein, dass die Autoversicherung bei der Deckung des Schadens Probleme machen könnte. Dabei sind laut Authried auch immer die Gesamtumstände zu beachten: Tempo, Abstand und Bremsweg.
Strafen könnte man allerdings auch mit Sommerreifen bekommen, wenn man bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen eine gefährliche Fahrweise an den Tag legt oder schlichtweg zu schnell fährt. Wenn man also grob fahrlässig handelt und auch noch mit Sommerreifen unterwegs ist, könnte man in der Kombination durchaus abgestraft werden.