Bei Kontrolle aufgeflogen

Drogen-Lenker hortete NS-Devotionalien und Waffen

Bei einer Verkehrskontrolle fiel der Polizei ein Drogen-Lenker auf. Zu Hause bunkerte der Beschuldigte jedoch weit mehr als Suchtmittel.
Niederösterreich Heute
31.03.2025, 10:09

Beamte der Polizeiinspektion Scheibbs führten am 17. Februar 2025 bei einem 30-jährigen Mann aus dem Bezirk Scheibbs eine Verkehrskontrolle durch.

Bei dieser wurde festgestellt, dass sich der Lenker in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand befand.

Sieben Kisten Munition

Im gemeinsamen Zusammenwirken von Beamten der Polizeiinspektion Scheibbs mit Bediensteten des Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung NÖ (LSE NÖ) konnten an der Wohnadresse folglich neben geringen Mengen an Suchtmitteln auch Schusswaffen und NS-Devotionalien vorgefunden und sichergestellt werden.

Bei den Schusswaffen handelte es sich um Kriegsmaterial, ein funktionsfähiges Maschinengewehr, MG 53 inkl. Zubehör sowie 7 Kisten Munition, Schusswaffen der Kat. A in Form einer gekürzten Doppellaufflinte sowie einer Vorderschaftsrepetierflinte, einer sogenannten Pumpgun, einem halbautomatischen Kleinkalibergewehr der Kat. B.

Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen "Waffensammler" mit Sympathien zum Nationalsozialismus handeln.
LSE

Verschiedenen Munitionssorten, unter anderem verbotene Expansivmunition sowie NS-Devotionalien in Form von Symbolen, Kennzeichen, Emblemem, Dolchen, Schmuck, einer Fahne sowie diverse Schriftstücke wurden ebenfalls gefunden.

Anzeige, Waffenverbot

Gegen den Beschuldigten wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen "Waffensammler" mit Sympathien zum Nationalsozialismus.

Der Beschuldigte wurden u.a. aufgrund der sichergestellten Gegenstände der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.

Gegen weitere Verdächtige, die mit dem Beschuldigten in Verbindung standen, werden separate Ermittlungen geführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 31.03.2025, 10:38, 31.03.2025, 10:09
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