Niederösterreich
Doppeltes Entgelt für die Arbeit an Feiertagen
Leserin Anna F. fragt: "Mein Chef will, dass ich am Feiertag arbeite. Muss ich das? Und was bekomme ich dafür bezahlt?"
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Feiertagsruhe. Das Gesetz regelt indes eine Vielzahl von Ausnahmen, in denen die Beschäftigung am Feiertag erlaubt ist und angeordnet werden kann.
Wird am Feiertag gearbeitet, steht einem zusätzlich zum üblichen Entgelt auch noch Feiertagsarbeitsentgelt für die geleisteten Arbeitsstunden zu. Die Auszahlung kann in Geld oder Zeitausgleich erfolgen. Zu beachten sind außerdem Regelungen im Kollektivvertrag oder dem schriftlichen Dienstvertrag. Diese Regelungen können auch Abweichendes vorsehen.
„Gerne informieren unsere Experten, ob am Feiertag gearbeitet werden muss und welches Entgelt Ihnen zusteht“ sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.