Gerichts-Urteil
Dieser Entscheid bestimmt, wie hoch deine Pension wird
Abgeordnete von SPÖ und FPÖ sowie Hunderte Betroffene hatten beim Verfassungsgericht Beschwerde zu Pensionen eingelegt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine wichtige Entscheidung in Sachen Pensionen getroffen. Und zwar haben die Höchstrichter grünes Licht für die sogenannte Pensions-Aliquotierung gegeben. Das bedeutet, dass der Monat, indem man die Pension antritt, die Erhöhung des Bezugs im Folgejahr beeinflusst.
Wer komplett um Erhöhung umfällt
Konkret heißt es: Je später im Jahr die Pensionierung erfolgt, desto geringer fällt die Anpassung im Folgejahr aus. Eine beschlossene Pensionserhöhung wird grundsätzlich jeweils mit Jahresbeginn wirksam. Aber nur Personen, die mit 1. Jänner in Pension gegangen sind, erhalten im folgenden Jahr die volle Erhöhung. Bei einem späteren Pensionsantritt ist die erste Erhöhung für jeden Monat um 10 Prozentpunkte geringer. Und wer erst im November oder Dezember pensioniert wird, fällt in seinem ersten vollen Ruhestandsjahr komplett um die Erhöhung um.
Hunderte Beschwerde-Anträge
Gegen diese Regelung in den Sozialversicherungsgesetzen hatten 69 Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ Beschwerde eingelegt. Darüber hinaus gab es auch Anträge von Arbeits- und Sozialgerichten sowie Betroffenen; insgesamt handelte es sich um "mehrere Hundert Anträge", so der VfGH am Mittwoch. Jetzt hat das Höchstgericht die Regelung für verfassungskonform erklärt – die Bestimmung sei nicht gleichheitswidrig. Der VfGH verweist darauf, dass bereits dadurch Ungleichbehandlungen entstehen, indem alle Pensionen (unabhängig vom Stichtag) jährlich mit 1. Jänner aufgewertet werden – dagegen bestünden keine Bedenken.
„Regelung kommt einer Geburtstags-Lotterie gleich“
Der Pensionistenverband läuft weiter Sturm gegen die Regelung. Verbandspräsident Peter Kostelka, der zahlreiche Betroffene beim Gang vor den VfGH unterstützte, stellt klar: "Der Spruch des VfGH ist anzuerkennen. Aber umso mehr wird der unabhängige Pensionistenverband weiterhin dafür eintreten, dass diese Regelung, die einer Geburtstags-Lotterie gleichkommt, in Zukunft dauerhaft abgeschafft wird."
Aktuell ist die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für die "Pensionsjahrgänge" 2023 und 2024 ausgesetzt. Das bedeutet allerdings, dass sie – laut gegenwärtigem Stand – für alle, die 2025 und später in Pension gehen werden, wieder gilt. Kostelka: "Das wollen wir mit aller Kraft verhindern!"