"Leistungspaket"
Überstunden, Teilzeit, Pension – was sich jetzt ändert
Die ÖVP hat am Dienstag ein neues "Leistungspaket" präsentiert, damit sich "Leistung wieder lohnt". "Heute" hat den Überblick.
Über 200.000 offene Stellen gibt es derzeit in Österreich. Verglichen mit dem Vorjahr ist diese Zahl zwar rückläufig, jedoch noch immer auf hohem Niveau. Die Regierung will deswegen Anreize setzen, um Mehrarbeit zu belohnen. Aus diesem Anlass wurde am Dienstag von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec ein "Leistungspaket" vorgestellt.
"Es geht darum, Überstunden und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen attraktiver zu machen. Zudem soll es sich lohnen, wenn man später in Pension geht oder neben der Pension weiterarbeitet. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist dies ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber", so Wöginger bei einer Pressekonferenz.
Die wichtigsten Punkte
Steuerfreie Überstunden
- Der erste Punkt des Pakets wurde bereits Ende September von der Regierungsspitze angekündigt. Für alle Erwerbstätigen werden die Freibeträge für Überstunden und die sogenannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen valorisiert; die Überstunden auf 120, die SEG-Zulagen auf 400 Euro. Befristet auf Jahre werden weitere acht Überstunden im Ausmaß von insgesamt 200 Euro steuerfrei gestellt.
Rechtsanspruch auf Vollzeit-Info
- Zweiter Punkt ist ein durchsetzbarer Rechtsanspruch für Teilzeitbeschäftigte, vom Betrieb darüber informiert zu werden, wenn eine Vollzeitstelle vakant wird. Wenn das trotz Hinweis nicht erfolgt und die Bewerbung dadurch verhindert wird, kann ein pauschaler Schadenersatz von 100 Euro geltend gemacht werden.
Altersteilzeit
- Die umfassendsten Änderungen gibt es bei den Pensionen. Schon jetzt können Bedienstete in Form einer Altersteilzeit trotz reduzierter Arbeitszeit die vollen Beitragsgrundlagen für die Pension erwerben und auch die Hälfte des reduzierten Gehalts ersetzt bekommen, während für Dienstgeber die vollen Kosten ersetzt werden. Künftig kann die Reduktion der Arbeitszeit zwischen 20 und 80 Prozent abgestuft werden.
- Eine Erwerbstätigkeit neben der Korridorpension kann aktuell zum Wegfall des gesamten Pensionsanspruchs führen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Ausnahmen sind keine vorgesehen. In Zukunft soll hingegen durch eine Härtefallregel diese harte Konsequenz bei geringfügigem Überschreiten nicht schlagend werden.
- Schließlich wird es Personen leichter gemacht, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, wenn sie einen Teil ihrer Erwerbslaufbahn einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Pensionsinformationen
- Um eine bessere Entscheidungsgrundlage für den Pensionsantritt und die Auswirkungen eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben zu bieten, wird es einen verbesserten Pensionskontorechner geben.
Erhöhter Beitrags-Bonus
- Bezieht man die Pension nach Erreichen des Regelpensionsalters bereits, entfallen künftig die PV-Beiträge des Dienstnehmers (10,25 Prozent) bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Bezogen auf ein Jahr sind das ca. 1.200 Euro an Pensionsversicherungsbeiträgen. Da eine solche Maßnahme bislang noch nicht unternommen wurde, wird sie vorerst auf zwei Jahre beschränkt und im 1. Quartal 2025 eine umfassende Evaluierung durchgeführt.
- Wenn man hingegen die Pension nicht mit dem gesetzlichen Antrittsalter in Anspruch nimmt, sondern ohne sie zu beziehen weiterarbeitet, gebührt bislang ein Bonus von 4,2 Prozent pro Jahr. Dieser Bonus wird auf 5,1Prozent erhöht. Für eine Pension von 2.200 Euro bedeutet das ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut 20.000 Euro, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird.