Niederösterreich

Diese gefährlichen Häftlinge sollen ab Herbst frei sein

Mit der Maßnahmenvollzugsanpassung sollen mit 1. September 2023 einige Kapitalverbrecher, die seit langer Zeit sitzen, freikommen.

Justizanstalt Göllersdorf: Hier ist neben Asten ein Forensisches Zentrum.
Justizanstalt Göllersdorf: Hier ist neben Asten ein Forensisches Zentrum.
Schreiner Daniel

Mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz wird sich mit 1. September 2023 einiges im Justizbereich ändern: So wird der Ausdruck "Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ durch „strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum“ ersetzt. Die forensisch-therapeutischen Zentren sind dann primär in Göllersdorf (Hollabrunn) und Asten (OÖ), zudem gibt es Außenstellen in Wien-Favoriten und Wien-Josefstadt.

Entlassung war ohne Kontrolle geplant

Vor allem: Mit 1. September 2023 sollten neun Maßnahmeninsassen (Anm.: Zahl wurde nie offiziell bestätigt, die Rede ist von bis zu 50 Straftätern bis zum Jahr 2023 und von neun Häftlingen mit September 2023), die bei Ausübung der Tat noch im "jugendlichen Alter" waren (Anm.: theoretisch bis zum 24 Lebensjahr längstens, wenn verzögerte Reife vorliegt) und somit für Delikte wie Mord oder Vergewaltigung eine Höchststrafe von lediglich bis zu 15 Jahre bekommen hatten, in Freiheit entlassen werden - ohne jegliche Betreuung oder Kontrolle. Mit den Jahren sollten dann noch rund weitere 40 Maßnahmen-Häftlinge, damals jugendliche Straftäter, die ihre Höchststrafe bereits abgesessen haben (und durch die Maßnahme weiter angehalten sind), in Freiheit kommen.

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    Justizanstalt Göllersdorf: Hier sitzen einige der betroffenen Maßnahmen-Häftlinge.
    Justizanstalt Göllersdorf: Hier sitzen einige der betroffenen Maßnahmen-Häftlinge.
    Schreiner Daniel

    "Der Entwurf war eigentlich irrsinnig, da sind tickende Zeitbomben dabei. Hinter jedem Täter stehen mindestens ein oder mehrere Opfer, denen wir verpflichtet sind. Man müsste zu jedem Fall eigene Fallkonferenzen machen und dann stufenweise den Häftling begleiten", so Nationalrat Christian Lausch (FP), der seit vielen Jahren in der Justizwache tätig ist und erst Anfang April die Justizanstalten Asten und Göllersdorf visitiert hatte.

    Die UGÖD (Unabhängige Gewerkschafter im Öffentlichen Dienst) begrüßte die Änderungen des bisher gültigen, veralteten Maßnahmenvollzugsgesetzes, da dieses 50 Jahre unverändert war.

    Kritik an fehlender Nachbetreuung

    Aber auch die UGÖD-Vize-Vorsitzende Sandra Gaupmann hatte die fehlende Nachbetreuung und Kontrollmöglichkeiten kritisiert. Gaupmann, selbst seit vielen Jahren gestandene Psychologin am berüchtigten "Felsen" (Anm.: JA Stein) plädiert nach der Entlassung für Wohnmöglichkeiten und eine Arbeitsmöglichkeit, die dem psychischen Krankheitsbild entsprächen. 

    Der freiheitliche Justizwachebeamte und erfahrene Sicherheitsexperte Christian Lausch sieht dadurch Familien, Kinder und Frauen gefährdet. Der FP-Politiker hatte nun betreffend "Gesetz für Maßnahmenvollzug gefährdet Kinder, Frauen und Familien" eine parlamentarische Anfrage gestellt. Der gebürtige Hollabrunner wollte eine genaue Zahl jener, die ab 1. September 2023 aus der Maßnahme entlassen werden (und in der Folge bis zum Jahr 2030).

    Viele Fragen, keine Antworten

    In der Antwort wurde lediglich auf den Initiativantrag vom 14. Juni 2023 hingewiesen, keine genaue Zahl genannt. "Ich war Anfang April vor Ort, habe mir ein Bild gemacht und daraufhin stellte ich die Fragen. Es wurde keine einzige Frage dezidiert beantwortet. Entweder kann oder will die Justizministerin diese nicht beantworten."

    Auch Mörder und Sexualstraftäter

    Christian Lausch wollte weiters die Deliktgruppen der Untergebrachten in Erfahrung bringen: Es waren strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, gegen die sexuelle Integrität und Staatsgewalt. Dass es sich zum großen Teil um Gewalttäter mit pädophilen Neigungen handle, wurde in der Anfragebeantwortung verneint. 

    Bezüglich Wohnsituation und medizinischer Betreuung wurde wie folgt geantwortet: Diesbezügliche Bemühungen befänden sich laufend in Umsetzung. Jeder Einzelfall würde entsprechend der Bedürfnisse der Betroffenen behandelt werden. Bei der medizinischen Versorgung wurde auf allgemeine Gesundheitsversorgung hingewiesen.

    Mittlerweile heißt es hinter vorgehaltener Hand, dass vor Oktober/November keiner der betroffenen Häftling freikommen wird. Am Mittwoch wurde dazu auch im Justizausschuss debattiert.