Österreich
Diese Corona-Regeln gelten jetzt für den Nikolo-Abend
Die Nikolaus-Darsteller dürfen trotz Lockdowns die Haushalte am 6. Dezember besuchen - doch nur unter strengen Bedingungen.
"Er kommt durch den Wald und über den Teich, Nikolaus kommt bald schon zu euch", sang schon Peter Alexander. Aber darf der Nikolo im derzeitigen Lockdown überhaupt von Haus zu Haus ziehen, um Kinder zu besuchen? Ja! Denn laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich dabei um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln fällt.
Dennoch muss sich "der Mann mit dem Stab" an folgende strenge Regeln halten:
➤ Wer als Nikolo einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen. Wer geimpft oder genesen ist, kann auf die FFP2-Maske verzichten.
➤ Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolo, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält.
➤ Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen. Das Ministerium rät aber, bei Besuchen den Mindestabstand einzuhalten
➤ Besuche dürfen nur in einzelnen Haushalten stattfinden, Gemeinschaftsfeiern sind nicht erlaubt. "Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt", heißt es aus dem Ministerium.
➤ Findet eine Nikolofeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten. Es gelten FFP2-Maskenpflicht und 2-Meter-Mindestabstand.