Coronavirus

Diese Corona-Beweise muss jeder bei der Öffnung haben

Getestet, geimpft, genesen, mit der "3G-Regel" hat man ab 19.5. Zugang zu Friseur, Gastro oder Fitnesscenter. "Heute" sagt, welche Beweise nötig sind.

Heute Redaktion
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Der Grüne Pass soll Getesteten, Geimpften und Genesenen Freiheiten wie Besuche in Restaurants oder Fitnessstudios ermöglichen.
Der Grüne Pass soll Getesteten, Geimpften und Genesenen Freiheiten wie Besuche in Restaurants oder Fitnessstudios ermöglichen.
Jessica Hill / AP, Johann Schwarz / SEPA.Media / picturedesk.com, REUTERS/Lisi Niesner; "HEUTE"-Montage

Österreich sperrt am 19. Mai wieder auf, begleitet von strengen Sicherheitskonzepten. Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, körpernahen Dienstleistern oder in Fitnesscenter erhält nur, wer seinen aktuellen Status vorweisen kann. Hier kommt die "3G-Regel" zur Anwendung. Grünes Licht für die gewohnten Freiheiten gibt's nur für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Doch da der europaweite Grüne Pass bis zum 19.5. nicht zur Verfügung stehen wird, geht Österreich vorerst einen eigenen Weg und führt ihn in einer rudimentären Form vorab ein. Sofern in einer Sondersitzung des Nationalrats am 3. Mai das Gesetzespaket zur rechtlichen Gleichstellung der drei Gruppen durchgewunken wird (die SPÖ signalisierte ihre Bereitschaft dazu), gilt dann Folgendes:

➤ Getestet: Ein Selbsttest mit digitaler Lösung (QR-Code und beim Covid-Check gefilmt) ermöglicht 24 Stunden lang Zutritt, ein Antigen-Test, der in einer Teststraße oder Apotheke von dritter Hand durchgeführt wird, gilt 48 Stunden, ein PCR-Test (ausgewertet im Labor, etwa durch die Aktion "Alles Gurgelt") schaltet die Ausgeh-Ampel sogar drei Tage, also 72 Stunden, auf Grün. Ein entsprechender Nachweis muss am Smartphone oder ausgedruckt mitgeführt werden. Teststraßen und Apotheken protokollieren das Ergebnis mittlerweile einheitlich mittels QR-Code.

➤ Geimpft: Jeder Corona-Stich in Österreich wird im elektronischen Impfpass vermerkt. Hier kann man ein entsprechendes Dokument downloaden. Doch Achtung, hier lauern Hürden. Für den Zustieg via ELGA benötigt man Bürgerkarte oder Handysignatur. Wer diese noch nicht hat, kann sie digital (zum Beispiel über FinanzOnline) beantragen, muss aber einige zusätzliche Tage einkalkulieren, bis die Zugangsdaten klassisch am Postweg eintrudeln. Zutritt erhalten alle am 22. Tag nach der ersten Impfdosis.

➤ Genesen: Personen, die in den letzten sechs Monaten eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, bekommen eine Bestätigung zugeschickt. Seit Beginn der Pandemie hatte rund eine halbe Million schon Corona, ausreichend Antikörper nimmt man aber nur bei jenen an, deren Infektionen maximal ein halbes Jahr zurückliegt. Die Behörden generieren die Daten dafür aus dem EMS, wo sie aufgrund der Absonderungsbescheide hinterlegt sind. 

Keine eigene App am 19.5.

Was hat all das mit dem Grünen Pass zu tun? Anfangs relativ wenig, denn Fakt ist: Von einer digitalen "Alles aus einer Hand"-Lösung ist man zumindest beim Lockdown-Ende am 19. Mai noch weit entfernt. Die Österreicher müssen sich die Nachweise selbst organisieren – können sie ausgedruckt mitführen oder eben abgespeichert am Handy oder Tablet. Eine eigene App, die all das bündelt, wird "Heute"-Infos zufolge jedoch nicht zur Verfügung stehen.

So geht's dann weiter

Ein richtiger "Grüner Pass", der auch digital mit einem QR-Code gebündelt ist, soll dann – wie berichtet – als zweiter Schritt folgen. Aus dem Bundeskanzleramt ist zu vernehmen, dass diese Lösung wohl noch bis Anfang Juni dauern wird. In einem dritten Schritt wird auf diesen "österreichischen" Pass auch eine europäische Variante folgen. Diese wird im Sommer dann vor allem den grenzüberschreitenden Tourismus regeln.

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