Reisen

Diese 7 Reiseregeln gelten derzeit

Nach dem langen Winter sehnen sich viele nach Sonne, Strand und Meer - oder einfach nur einen Tapetenwechsel. Doch darf man jetzt überhaupt verreisen?

Christine Scharfetter
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Wer in den Urlaub fahren möchte, der sollte sich erst über alle Aus- und Einreisebestimmungen informieren.
Wer in den Urlaub fahren möchte, der sollte sich erst über alle Aus- und Einreisebestimmungen informieren.
Getty Images/iStockphoto

Kurz ein paar Tage ans Meer oder sogar vor dem immer noch anhaltenden Winter nach Dubai fliehen? Was im Februar 2020 noch ganz normal war, ist heute teilweise sogar verboten. Das hast du nicht gewusst? Wundert uns nicht, denn bei den sich ständigen änderten Corona-Maßnahmen noch den Durchblick zu bewahren, ist gar nicht so einfach.

Deshalb verraten wir dir jetzt, wer derzeit gar nicht verreisen darf, was bei der Ausreise zu beachten ist und wie du wieder ins Land kommst:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Reisen

Darf ich derzeit überhaupt Urlaub machen?

Die Antwort auf diese Frage ist etwas komplizierter, denn kommst du aus Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland, dann nicht. Die drei Bundesländern befinden bis mindestens 18. April noch im harten Lockdown - inklusive ganztägiger Ausgangssperre. Damit ist das Verreisen grundsätzlich untersagt. Die eigenen vier Wände dürfen nur zur Erholung verlassen werden - das Land jedoch nicht. Bewohner aller anderen Bundesländer dürfen - mehr oder weniger ungehindert - ins Ausland reisen.

Ich muss beruflich ins Ausland, ist das erlaubt?

Ja, findet die Reise aus beruflichen Gründen statt, ist dies sogar innerhalb Österreichs in Beherbergungsbetrieben erlaubt. Dies gilt auch für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Worauf muss ich bei der Ausreise aus Österreich achten?

Grundsätzlich rät die österreichische Bundesregierung weiterhin von Reisen ins Ausland dringend ab. Zu beachten sind bei einer Ausreise jedoch nur die jeweiligen Einreisebedingungen und Corona-Maßnahmen im Zielland.

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    <strong>GRIECHENLAND:</strong> Hier ist die Einreise für Österreich grundsätzlich erlaubt. Die Bedingungen dafür sind eine&nbsp;Registrierung über PLF-Formular und das Mitführen des Dokuments mit QR-Code, ein negativer PCR-Test auf Englisch, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine 7-tägige Heimquarantäne&nbsp;nach der Landung.
    GRIECHENLAND: Hier ist die Einreise für Österreich grundsätzlich erlaubt. Die Bedingungen dafür sind eine Registrierung über PLF-Formular und das Mitführen des Dokuments mit QR-Code, ein negativer PCR-Test auf Englisch, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und eine 7-tägige Heimquarantäne nach der Landung.
    Getty Images/iStockphoto

    Kann ich ungehindert wieder nach Österreich einreisen?

    Nein. Wer aus einem Land mit der Risikostufe 6 zurückkehrt, muss sich davor eine (Online-)Registrierung vornehmen. Außerdem muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder negativem Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, mitgeführt werden. Ist das nicht möglich, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Zusätzlich ist eine zehntägige (Heim-)Quarantäne Vorschrift, von der man sich frühestens am fünften Tag der Quarantäne "freitesten" kann.

    Sind alle Länder auf Risikostufe 6 gesetzt?

    Nein, Ausnahmen bilden hier der Vatikan, Island, Norwegen, Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Für diese Länder gilt "nur" ein hohes Sicherheitsrisiko.

    Worauf muss ich achten, wenn ich nach Kroatien fahre?

    Seit April ist das Reisen nach Kroatien laut aktueller Verordnung ohne Restriktionen für alle möglich, die eine COVID-19 Infektion überstanden haben, geimpft sind oder einen EU-weit zugelassenen PCR- oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Kinder unter sieben Jahren müssen keinen Nachweis erbringen.

    Ist derzeit Italienurlaub möglich?

    Italien-Tourismus ist praktisch nicht möglich: Die Regionen sind verschieden eingestuft, momentan sind alle Regionen entweder rot oder orange. Es herrschen strenge Regeln sowie eine Maskenpicht in der Öffentlichkeit. Eine Einreise sowie auch das Verlassen der Wohnung am Ort ist damit nur im Ausnahmefall möglich. Geöffnet sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch die Skigebiete sind zu.