Nationalratswahl 2024

Die Briefwahl – das musst du unbedingt beachten

Am 29. September wird in Österreich gewählt. Befindet man sich an diesem Tag aber nicht am Hauptwohnsitz, kann man auf die Briefwahl zurückgreifen.

Lukas Leitner
Die Briefwahl – das musst du unbedingt beachten
"Heute" hat die wichtigsten Fakten zur Briefwahl.
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Am 29. September wird in Österreich eine neue Zusammensetzung des Nationalrats gewählt. Ist man an diesem Tag aber nicht am Hauptwohnsitz, oder hat andere Pläne, kann man durch die Briefwahl schon vorher Gebrauch von seinem Wahlrecht machen. "Heute" klärt deshalb auf, was du unbedingt beachten musst.

So funktioniert die Briefwahl bestimmt

Damit man seine Stimme mittels der Briefwahl abgeben kann, ist es wichtig, eine Wahlkarte zu haben. Diese kann bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Es ist also nicht zwingend notwendig, auf das Amt zu fahren, sondern die Wahlkarte kann auch mittels Post oder per E-Mail beantragt werden. Beginn dafür ist der Tag, an dem auch die Wahlausschreibungen ausgeschickt werden.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Der letzte mögliche Tag, um schriftlich die Wahlkarte zu erhalten, ist der vierte Tag vor der Wahl. Mündlich kann die Karte sogar bis zu zwei Tage vor der Wahl beantragt werden. Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Urnengang.

Auslandsösterreicher können die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.

Die Stimme kann sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden. Ein Warten bis zum Wahltag ist also nicht nötig. Die Wahlkarte selbst ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte befinden sich zudem Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

So wählst du richtig

  • Zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das ungummierte Wahlkuvert entnehmen.
  • Dann den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
  • Den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das ungummierte Wahlkuvert legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen.
  • Anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  • Schließlich muss die Wahlkarte zugeklebt werden.
  • Letztlich ist es nötig, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Dabei kann die Wahlkarte in einem Briefkasten der Post eingeworfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgegeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgegeben werden.
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So lange hast du Zeit

Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob du die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgibst. Zu beachten ist aber, dass die Wahlkarten im Ausland auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag (23. September 2024) abgegeben werden muss. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz ist Zeit bis zum neunten Tag vor dem Wahltag (20. September 2024).

Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.

Dann muss die Wahlkarte einlangen

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben worden sein.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Am 29.September 2024 wird in Österreich der Nationalrat gewählt, und wer an diesem Tag nicht am Hauptwohnsitz ist, kann die Briefwahl nutzen
    • Wichtig ist, rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen, die schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde angefordert werden kann, wobei die Fristen und Abgabemodalitäten genau beachtet werden müssen
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