Tierische Urlaubserinnerung
Deshalb darfst du solche Souvenirs nicht mitbringen
Unser Veterinäramt erinnert jährlich an eine wichtige Sache: Bitte keine tierischen Lebensmittel aus dem Urlaub mitbringen!
Prinzipiell sind die Einfuhrbestimmungen in die EU schnell erklärt: Produkte tierischen Ursprungs, die auf eine gefährdete Art zurückzuführen sind, sind prinzipiell laut dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen "CITES" (Convention on International Trade in Endangered Species) seit 1973 verboten und können mit Geldstrafen bis zu 80.000 Euro geahndet werden. Doch auch Sand, Artefakte und Lebensmittel gehören genau beleuchtet, bevor man sie naiv über die Grenzen bringt.
„Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Schmuggel von tierischen Lebensmitteln zur Verbreitung von Tierkrankheiten wie aktuell der Afrikanischen Schweinepest beitragen kann …“
Veterinäramt warnt vor Tierseuchen
"Solche Tierseuchen können verheerende Auswirkungen auf die heimische Tierpopulation und die Landwirtschaft haben. Für Schweine und Wildschweine ist die Afrikanische Schweinepest tödlich!" erklärt Ruth Jily, Leiterin des Veterinäramts. Derzeit kommt nämlich die Afrikanische Schweinepest bereits in fünf Nachbarländern vor:
- Rumänien
- Serbien
- Italien
- Ungarn
- Deutschland
„Deshalb dürfen keinesfalls hausgemachte oder fertige Produkte tierischen Ursprungs aus dem Ausland mit nach Hause gebracht werden. Kontaminierte Speiseabfälle sind der Hauptübertragungsweg für Afrikanische Schweinepest“
Dort essen – hier nur erzählen
Auch wenn Menschen von dieser Erkrankung nicht betroffen sind, appelliert das Veterinäramt an alle Reisenden, keine tierischen Lebensmittel aus dem Urlaub mitzubringen, um die Risiken für die heimischen Nutz- und Wildtiere zu minimieren und die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Das Veterinäramt erklärt: "Essen Sie lokale Spezialitäten am Urlaubsort, aber bringen Sie keine tierischen Lebensmittel mit nach Hause!"