Die hochbetagte Frau aus Traun (Bez. Linz-Land) hatte schon seit längerem Pflegegeld der Stufe 2 bezogen. Dann verschlechterte sich ihr Allgemeinzustand drastisch.
Vor allem die immer stärker werdende Demenz und die zunehmend angeschlagene Gesundheit sorgten für einen deutlich höheren Aufwand. Die Betroffene stellte einen Antrag auf Erhöhung der bisherigen Zahlungen.
Das wurde von der PVA abgelehnt. Die Begründung: Der Pflegebedarf für Körperpflege, Zubereitung und Eingabe von Mahlzeiten, Einnahme von Medikamenten sowie Mobilitätshilfe rechtfertige kein zusätzliches Geld.
Die Arbeiterkammer klagte gegen den Bescheid. Ein Gutachten wurden erstellt. Schließlich bekam die Frau Recht: Das Arbeits- und Sozialgericht sprach ihr Pflegegeld der Stufe 4 zu. Die Pensionistin erhielt damit mehr als doppelt so viel wie bisher: monatlich 865 statt 370 Euro (Quelle: Sozialministerium).
„Die AK gewinnt nahezu jeden Tag Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird.“Präsident Andreas Stangl
Für den oberösterreichischen Kammer-Präsidenten Andreas Stangl ist mittlerweile "sehr auffällig", dass die Entscheidungen ganz häufig einer Überprüfung nicht standhalten würden. "Die AK gewinnt nahezu jeden Tag Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird."
Stangl verlangt eine lückenlose Aufklärung, wie Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssten. Er kann sich auch Sanktionen vorstellen.