Coronavirus

Delta-Verordnung da! Neuer Masken-Knaller in Geschäften

"Heute" hat Wolfgang Mücksteins neue Corona-Verordnung. Sie wird für hitzige Debatten sorgen. Supermarkt-Angestellte fallen bei Lockerungen durch.

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Masken-Knaller in Supermärkten kommt.
Masken-Knaller in Supermärkten kommt.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com (Symbolbild)

Die Virus-Situation in Österreich spitzt sich einmal mehr zu. Am Freitag meldete der Krisenstab 341 zusätzliche Positiv-Befunde – plus 110 Prozent zum Vergleichstag der Vorwoche. Wegen der mittlerweile zu mehr als 90 Prozent verbreiteten Delta-Variante verschärft Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Spielregeln.

"Jetzt können wir noch an kleinen Schrauben drehen, wenn wir frühzeitig reagieren", begründete Mückstein die Verschärfung der Corona-Maßnahmen (Details siehe unten) am Donnerstagabend in der ZiB 2.

Alle Änderungen im Überblick

Ein Ende der Maskenpflicht im Handel sorgt nun für Aufregung und viel Gesprächsstoff! Denn laut der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums wird es künftig auch erlaubt sein, dass (manche) Verkäufer mit unmittelbarem Kundenkontakt am Arbeitsplatz keine Maske mehr tragen müssen. "Heute" hat die neue Verordnung vorab – das sind die wesentlichsten Änderungen:

Nachtgastro-Verschärfung: Eigentlich hätte in den heimischen Nachtlokalen ab 22. Juli erstmals seit März 2020 wieder Vollbetrieb herrschen sollen. Nun bleibt es bei der Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Außerdem kommt ab 22.7. eine 2G-Regel: Feiernde dürfen nur mehr geimpft (22 Tage nach dem Erststich, das kritisieren Gesundheitsexperten) oder getestet (jedoch nur mit einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test) eintreten. Nachschärfung schließlich per 14.8.: Dann gilt die Impfung erst ab dem Tag des Zweitstichs.

Kontaktdatenermittlung bleibt: Entgegen früheren Überlegungen muss man sich in der Gastro, in Hotels und bei Sportevents weiter für etwaiges Contact Tracing registrieren.

Mund-Nasenschutz bleibt – aber nur noch in Apotheken, im Lebensmittelhandel, bei Bank, Post oder Verwaltungsbehörden. Spitäler verlangen weiterhin FFP2-Schutz. Für den Besuch eines körpernahen Dienstleisters gilt die 3G-Regel.

AK-Jurist Philipp Brokes: "Das Gesundheitsministerium kommt – trotz allgemeiner Verschärfung der Maßnahmen – einer Forderung der Gewerkschaft GPA nach."
Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, klärt in <em>"Heute"</em> auf
Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, klärt in "Heute" auf
Sabine Hertel

Masken-Knaller in Geschäften: Etwas skurril, aber Fakt: Mücksteins Verschärfungsverordnung bringt zugleich Lockerungen für Beschäftigte im Handel. Auch Verkäufer mit unmittelbarem Kundenkontakt können sich – und das ist neu – von der Maskenpflicht befreien, indem sie ihrem Arbeitgeber einen jeweils gültigen 3G-Nachweis vorlegen. "Damit kommt man – trotz allgemeiner Verschärfung der Maßnahmen – einer Forderung der Gewerkschaft GPA nach, die darin eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung sah", erläutert AK-Jurist Philipp Brokes auf "Heute"-Anfrage. Brokes verweist aber darauf, dass "diese Lockerung nicht in den weiterhin als 'besonders infektionsanfällig' gesehenen Bereichen" (zum Beispiel Lebensmittelhandel) gelte.

 Besonders bei Mückstein bedanken werden sich bei brütender Hitze alle Verkäufer der großen Handelsketten. Der Lebensmitteleinzelhandel ist neben Apotheken, Bank, Post oder Verwaltungsbehörden ausgenommen.

"Dort müssen Beschäftigte also weiterhin Maske tragen – 3G hin oder her", bringt Brokes die neue Novelle auf den Punkt. 

Friseur-Regeln: Für alle Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt gilt Maskenpflicht oder 3G – sind Friseure, Fußpfleger und Co. getestet, geimpft oder genesen, dann müssen sie keine Maske tragen. In jenen Bereichen, in denen auch Kunden eine 3G-Pflicht haben (z.B. körpernahe Dienstleister), dürfen Angestellte ihre Maske aber nur dann ablegen, wenn auch die Kunden ein 3G vorgelegt haben.

Kultur-Spielregeln: Das ist unter anderem für die Indoor-Konzerte bei den Salzburger Festspielen relevant: Die 3G-Regel in Konzertsälen, Kabarettveranstaltungen oder im Kino bleibt zumindest bis 26. August bestehen. 

Zweit-Impfung für Gastro, Friseur & Co.: Eine Verschärfung tritt mit einer dritten Novelle am 15. August für Geimpfte in Kraft. Das Jaukerl berechtigt dann erst ab dem Tag des zweiten Stichs (nicht mehr 22 Tage nach dem ersten) zum Zutritt.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com