Niederösterreich
Deadline! Diese Parteien treten zur NÖ-Landtagswahl an
Am 29. Jänner wird in NÖ gewählt. Am 23.12. war die Deadline für das Einbringen der Wahlvorschläge. Ein Überblick.
Am 29. Jänner 2023 wählt Niederösterreich nach fünf Jahren wieder einen neuen Landtag. Beim letzten Urnengang im Jahr 2018 wackelte die Absolute der ÖVP, nur haarscharf konnte die Partei rund um Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sie halten.
Wahlkampf mit Ellenbogentechnik
Ein Wahlkampf mit Ellenbogentechnik dürfte also in den kommenden Wochen bevorstehen. Insbesondere der SPÖ-Landesparteivorsitzende Franz Schnabl sowie FPÖ-Landesobmann Udo Landbauer brachten sich bereits in Stellung.
Für die Grünen tritt Helga Krismer als Spitzenkandidatin an, NEOS geht mit der Mödlingerin Indra Collini ins Rennen.
Es sind durchwegs bekannte Gesichter, die von den teils bereits schon aufgestellten Wahlplakaten lächeln: Alle Spitzenkandidaten, die landesweit antreten – das sind die ÖVP mit Johanna Mikl-Leitner, die SPÖ mit Franz Schnabl, die FPÖ mit Udo Landbauer sowie die Grünen unter Helga Krismer und NEOS mit Indra Collini – standen bereits 2018 an der Parteispitze.
Weiters sammelten auch die MFG, deren Inhalte bisher vor allem Kritik an der Coronapolitik ausmachten, Stimmen, sowie die KPÖ, die Liste "Dein Ziel" aus dem Bezirk Amstetten sowie die Liste "WÄHLE Selbstbestimmung" rund um Robert Marschall, der seit Jahren für einen EU-Austritt Österreichs wirbt und bei der Landtagswahl mit den Themen Neutralität, verpflichtende Volksabstimmungen sowie einem Russland-Sanktionsstopp punkten will.
Die MFG dürfte es laut ersten Informationen aus der Landtagsdirektion in fünf niederösterreichischen Bezirken bzw. Wahlkreisen fix auf den Stimmzettel schaffen – nämlich Baden, Krems, Mödling, St. Pölten und Tulln.
Die "KPÖ plus - offene Liste" soll in Amstetten, Bruck/Leitha, St. Pölten und Wiener Neustadt auf der Liste stehen. Die Liste "Dein Ziel" kandidiert im Bezirk Amstetten.
"Die vorliegenden Vorschläge werden nun auf ihre Gültigkeit geprüft und nach der Sitzung der Landeswahlbehörde am 28. Dezember steht endgültig fest, wer am 29. Jänner 2023 zur Wahl steht", verkündete Landtags-Präsident Karl Wilfing (ÖVP) am Freitag.
Neues und Besonderheiten
Bei dieser Wahl erstmals nicht mehr wahlberechtigt sind zudem Zweitwohnsitzer, die Reform kommt nun erstmals zum Tragen. 90.000 zusätzliche Stimmen, von denen laut Umfragen die ÖVP in der Regel am meisten profitierte, fallen dadurch weg. Alles dazu hier.
Außerdem eine niederösterreichische Besonderheit bei Wahlen: "Name sticht Partei". Zur Erklärung: Sogenanntes Stimmensplitting ist in Österreich verfassungswidrig. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, Partei A zu wählen, seine Vorzugsstimme aber einem Kandidaten der Partei B zu geben. Tut man dies am Wahlzettel unerlaubterweise doch, zählt die Stimme nicht als ungültig, sondern wird der Partei des Kandidaten, dem man seine Vorzugsstimme gegeben hat, zugeordnet. In der Regel profitierte hier bislang ebenfalls die ÖVP, aus dem einfachen Grund, weil die Namen der ÖVP-Politiker am Wahlzettel vielen Menschen geläufig sind.