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Das könntest du sein – Videos von Privaten im Netz

Sie arbeiten am Schreibtisch, kaufen Wein oder gehen ins Kino – und jeder kann ihnen dabei zusehen. Webseiten veröffentlichen private Videoaufnahmen.

Private Kameraaufnahmen werden auf mehreren Webseiten publiziert.
Private Kameraaufnahmen werden auf mehreren Webseiten publiziert.
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Ein Mann sitzt in einem privaten Büro am Schreibtisch und tippt auf dem Computer. Ab und zu telefoniert er. Ob er weiß, dass ihm dabei jede und jeder mit einem Internetanschluss zusehen kann, ist unklar. Denn auf mehreren Webseiten können private Überwachungskameras in Echtzeit abgerufen werden – so auch diejenige des Schweizers.

Bei einem internationalen Anbieter sind rund 135 Schweizer Kameras kostenlos verfügbar. Sie zeigen Straßenecken und Hauseingänge, aber auch das Innere von Geschäften, Ställen, Kirchen und Büros im ganzen Land. Laut den Betreibern wurden diese Kameras nicht gehackt. Bei ihnen handle es sich um nicht passwortgeschützte Geräte.

"Oftmals wissen Betroffene nicht, dass sie beobachtet werden"

Cybersicherheitsexperte Oliver Hirschi kennt das Problem: "Sobald eine Kamera, wie beispielsweise eine Überwachungskamera, eine Webcam oder ein Babyphone, am Internet angeschlossen ist, kann sie eine Gefahr für die eigene Sicherheit darstellen." Auf Kameras, die nicht passwortgeschützt seien, könne man grundsätzlich sehr einfach zugreifen. "Doch auch viele Hacker beschaffen sich unbefugt Zugang zu passwortgeschützten Geräten von Firmen und Privaten."

Durch die rasant zunehmende Anzahl solcher Kameras sei das Problem in den letzten Jahren größer geworden, so Hirschi. Die angefragten Polizeien und Behörden konnten keine Zahlen dazu nennen, weil entweder keine entsprechenden Anzeigen eingegangen seien oder keine Statistiken geführt würden. "Oftmals wissen die Betroffenen nicht mal, dass sie beobachtet werden. Damit bleiben die Überwachungen unbemerkt", sagt Hirschi.

Kriminelle nutzen Aufnahmen, um Einbrüche zu planen

Laut Hirschi kann es grundsätzlich jede Person oder jedes Unternehmen mit einer unzureichend geschützten Kamera treffen. Interesse an geschützten Aufnahmen hätten mehrheitlich Hacker, die durch den Verkauf der Zugriffe an kriminelle Organisationen einen finanziellen Profit schlagen könnten. Diese könnten die Aufnahmen wiederum nutzen, um Einbrüche oder Überfälle zu planen oder Firmen oder Private mit sensiblen Daten zu erpressen. Die Gefahr geht laut Hirschi aber nicht nur direkt von kriminellen Organisationen aus. "Gewisse Leute wollen Privatpersonen aus voyeuristischen Gründen heimlich beobachten."

Rechtliche Einschätzung
"Betreiber von Webseiten, welche die Feeds von ungeschützten Kameras ins Netz stellen, machen sich nicht strafbar", sagt Rechtsexperte Christian Lenz von der Kanzlei Lenz & Caduff. Der Grund: "Kameras gelten aus rechtlicher Sicht als öffentlich zugänglich, wenn sie nicht mit Passwörtern oder anderen Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind." Anders sieht es aus, wenn Schutzvorrichtungen umgangen werden. Dann könnten die Täter wegen unbefugter Datenbeschaffung und Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem belangt werden. "Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren", sagt Lenz. Sollten die Täter Betroffene gewerbsmäßig erpressen, könnte die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre ausfallen.

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    SPAR/ Peakmedia Dominik Zwerger
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