"Heute" bei Kontrollgang dabei

"Dreist!" – Behörden-Razzia gegen illegale Airbnbs

Frühmorgendlicher Einsatz in Ottakring: Die Baupolizei kontrolliert ein Wohnhaus und trifft nur Touristen an. "Heute" war exklusiv mit dabei.
Hannah  Maier
14.04.2025, 05:45

7 Uhr früh, die Sonne ist gerade aufgegangen und der gewohnte Trubel auf Wiens Straßen noch sehr überschaubar. Für Günter Nast (40) und Lukas Kupresak (28) beginnt um diese Zeit bereits die Arbeit. Sie stehen am Familienplatz in Wien-Ottakring und klingeln die Bewohner eines Mehrparteienhauses aus ihren Betten.

Das hat einen guten Grund: Die beiden sind von der "Kontrollgruppe Kurzzeitvermietung" und im Auftrag der MA 37 – Baupolizei unterwegs. Sie kontrollieren illegale Ferienwohnungen in Wien. "Um diese Uhrzeit haben wir die beste Chance, Touristen anzutreffen", sagen sie.

Lokalaugenschein im 16. Bezirk

Die betreffende Liegenschaft im 16. Bezirk wurde bei der MA 37 angezeigt. Es gibt einen Eigentümer für etwa 17 Wohnungen. Vorab-Recherchen ergaben rund 20 Inserate auf Online-Buchungsplattformen. Das Team machte sich schließlich vor Ort einen Überblick über die Lage.

Die Haustür steht offen – ein erstes Indiz für mögliche touristische Kurzzeitvermietungen. Im Innenhof setzen sich die Auffälligkeiten fort: Durch ein Fenster ist eine kleine Kammer zu sehen, in der sich Bettlaken stapeln. "Wahrscheinlich der Putzraum", meint Kupresak. An jeder Wohnungstür hängen Schlüsselboxen. Nast und Kupresak klingeln systematisch bei jeder Wohnung, stellen sich vor, zeigen ihre Ausweise und erkundigen sich bei den Bewohnern nach der Dauer ihres Aufenthalts.

Ausschließlich Urlauber im Haus

Ein älterer Mann öffnet die Tür. Er hat die Unterkunft für eine Woche über die Plattform "Booking.com" gemietet. Beim zweiten Apartment öffnet ein junges Paar. Ob sie lang- oder kurzfristig hier wohnen? "Short-term", antworten die beiden. Eine ältere Dame aus Großbritannien bleibt hier für vier Nächte; deutsche Urlauber haben die Wohnung für fünf Tage gebucht und eine Studentin macht ein Auslandspraktikum; sie ist seit drei Wochen hier.

"Wir lassen uns die Buchungsbestätigungen zeigen und machen Fotos von den Wohnungen, um überprüfen zu können, ob bauliche Änderungen ohne entsprechende Genehmigung vorgenommen wurden", erklärt MA-37-Referatsleiter Nast. Im dritten und letzten Stock sticht eine weiße Tür ins Auge – vermutlich ein Abstellraum für Reinigungskräfte. Doch auch die Nummerierung der Wohnungen wirft Fragen auf: Die Nummern 10 und 18 fehlen. Der Verdacht liegt nahe, dass hier jeweils zwei Wohnungen zusammengelegt wurden – möglicherweise ohne Genehmigung.

"Das ist schon sehr dreist"

Alle angetroffenen Gäste im Haus zeigen sich kooperativ und sind freundlich. Das sei meisten so. "Bisher gab es nur einmal eine unfreundliche Person. Die Leute haben ja nichts falsch gemacht und das erklären wir ihnen. Es geht um den Eigentümer. Altmieter sind oft sogar froh, wenn wir kommen. Denn sie leiden unter den illegalen Kurzzeitvermietungen", sagt Nast. Öffnet jemand nicht, ist noch eine Ortsaugenscheinverhandlung möglich. Dann ist der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen anschauen zu lassen.

Das Fazit nach der rund einstündigen Kontrolle: Die Liegenschaft im 16. Bezirk gleicht mehr einem Hotel als einem Wohnhaus. Bei 15 der 17 Wohnungen trifft das Kontroll-Team Kurzzeitmieter an. Die meisten Personen haben die Apartments über die Plattformen "Booking.com" und "Airbnb" gebucht. "Ich bin immer wieder überrascht, dass es ein ganzes Haus sein kann. Das ist schon sehr dreist. Meistens trifft man zumindest einen dauerhaften Bewohner an", sagt Kupresak.

Strafen bis 50.000 Euro

"Die Liegenschaft hier bewegt sich im strafbaren Rahmen", ergänzt Nast. Eine Genehmigung für Kurzzeitvermietung liegt nämlich nicht vor. Seit vergangenen Sommer gelten in Wien strengere Regeln. Kurzzeitvermietungen sind 90 Tage im Jahr erlaubt. Für alles darüber braucht es eine Ausnahmebewilligung.

Für Nast und Kupresak geht es anschließend zurück ins Büro im 20. Bezirk. Die gemachten Fotos werden mit den Bauplänen verglichen. Die gesamte Dokumentation wird an die MA 64 übergeben, diese hebt auch die Strafzahlungen ein. Das kann bis zu 50.000 Euro ausmachen – pro Wohneinheit. Beim ersten Mal wird der Strafrahmen aber wohl nicht ausgeschöpft. Wenn jemand – wie im 16. Bezirk – mehrere Kurzzeitvermietungen in einem Haus betreibt, kann sich die Strafe schnell summieren. "Hier wird es teuer", ist Nast überzeugt.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } Akt. 14.04.2025, 08:39, 14.04.2025, 05:45
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