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Das gilt ab Februar für Autofahrer – sonst harte Strafe

Ab 1. Februar gelten nur noch die digitale Vignette oder die Klebevignette in der Farbe Purpur für das Jahr 2023 auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Ab 1. Februar ist nur mehr "Purpur" gültig!
Ab 1. Februar ist nur mehr "Purpur" gültig!
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die Jahresvignette für das Jahr 2022 läuft am 31. Jänner aus! Ab 1. Februar muss daher auf Autos, Motorrädern und leichten Wohnmobilen die neue Vignette angebracht oder die digitale Vignette gekauft und auch gültig sein. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 96,40 Euro (Pkw) beziehungsweise 38,20 Euro (Motorräder).

Auch sind 10-Tages- und 2-Monatsvignetten erhältlich. Wer den Kauf der digitalen Vignette vergessen hat und dennoch deren Vorteile nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ-Prüfzentrum und kann dort die sofort gültige Digitalvignette beziehen, denn die 18-tägige Wartefrist entfällt bei Kauf in einem der österreichweit 90 ARBÖ-Prüfzentren.

Nachweis aufbewahren

Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht. Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden.

Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben – solange die Sicht aber nicht behindert wird, gibt es keine Beschränkung der Anzahl.

Ab 1. Februar ist nur mehr die Vignette für das Jahr 2023 gültig.
Ab 1. Februar ist nur mehr die Vignette für das Jahr 2023 gültig.
ASFINAG / OTS

Saftige Strafe droht

Personen mit Behinderung, die einen Behindertenpass gemäß Bundesbehindertengesetz besitzen, können eine Gratis-Vignette beantragen. Nähere Informationen dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen. Dort kann die Vignette beantragt werden.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 65 Euro, für mehrspurige 120 Euro. Die neue Vignette ist bis 31. Jänner 2024 gültig.

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