Politik

Burkini-Verbot trifft Schwimmunterricht

Mit dem neuen Schuljahr gilt für unter Zehnjährige ein Kopftuchverbot. Das hat auch Auswirkungen auf den Turnunterricht.

Heute Redaktion
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Auch der Burkini ist vom Verbot umfasst.
Auch der Burkini ist vom Verbot umfasst.
Bild: picturedesk.com

Laut einem neuen, der APA vorliegenden Rundschreiben des Bildungsministeriums ist nämlich auch der Burkini (Ganzkörperanzug mit Überwurf, Anm.) im Schwimmunterricht vom Verbot umfasst.

Ab 11 Jahren erlaubt

Generell empfiehlt das Ministerium Lehrern aber, "sachlich und sensibel" darauf hinzuwirken, dass Schüler von sich aus keine Kopfbedeckungen im Turnen tragen sollen – "egal ob religiös motiviert oder nicht".

Ab 11 Jahren ist der Burkini im Sport dann wieder legal. Spannender Nachsatz: "Eine Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen ist nicht vorgesehen."