Niederösterreich
Burger King St. Pölten muss Betrieb einstellen
Das Fast-Food-Lokal in St. Pölten legt eine Betriebspause ein. Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht wurde noch nicht abgearbeitet.
"Ab heute bleibt der Herd kalt", teilt Burger King auf seiner Facebook-Seite mit. Erst vor zwei Jahren eröffnete die Fast-Food-Filiale ihr Lokal still und heimlich auf der Mariazeller Straße in St. Pölten - mehr dazu hier. Und jetzt ist wieder alles aus - vorübergehend heißt es vom Unternehmen. Der Grund dafür: Ein Nachbar reichte gegen die im Februar 2019 erteilte Betriebsanlagengenehmigung erhoben eine Beschwerde ein. Und diese wurde noch nicht bearbeitet.
Befristete Betriebsgenehmigung
Am Freitag, 29. April hat der Magistrat den Betrieb bis zur Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts untersagt. Es wurde damals eine befristete Betriebsgenehmigung von drei Jahren erteilt und diese lief jetzt aus. Burger King sieht es laut eigenem Statement so: "Leider muss unser Restaurant-Team in St.Pölten, aufgrund von Untätigkeit des Landesverwaltungsgerichts, eine vorübergehende Betriebspause einlegen."
Jetzt hat die TQSR Betreibergesellschaft, die den Standort betreibt, Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof als übergeordnete Instanz erhoben, der dem Landesverwaltungsgericht nunmehr nochmals die Erlassung der Entscheidung aufgetragen hat. Außerdem prüft die beauftragte Anwaltskanzlei eine Amtshaftungsklage.