Oberösterreich

Buben tot, Vater vor Gericht – "Tut mir unendlich leid"

Erschütternder Prozess: Im Vorjahr starben zwei Buben an Gasen aus einem Aggregat. Nun musste sich der Vater (38) auch noch vor Gericht verantworten.

Im Saal 61 im Landesgericht Linz fand am Mittwoch der Prozess nach dem Gasunfall in Lasberg statt.
Im Saal 61 im Landesgericht Linz fand am Mittwoch der Prozess nach dem Gasunfall in Lasberg statt.
"Heute"

"Ich möchte nicht anfangen wie bei einem normalen Prozess. Es sind zwei Kinder gestorben, und das ist eine Tragödie", sagte die Richterin zu Beginn der Verhandlung. Sie sprach den Eltern der Buben (2 und 5 Jahre) – diese hatten aus einem Notstromaggregat ausströmende Gase eingeatmet – ihr aufrichtiges Beileid aus.

Die Staatsanwältin warf dem Vater grob fahrlässige Tötung und einem 52-jährigen Nachbarn fahrlässige Körperverletzung vor. Sie meinte aber eingehend: "Ins Gefängnis wird hier keiner gehen."

"Jedem Menschen ist klar, dass der Vater durch den Tod der Söhne gestraft ist. Faktum ist aber, dieses tragische Unglück hätte nicht passieren dürfen. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sich das genauer anzusehen."

Nachbarn um Hilfe gebeten

Es war nicht der erste Stromausfall In Lasberg (Bez. Freistadt). Darum hatte der Angeklagte bereits vor drei Jahren ein Notstromaggregat gekauft und dieses zuvor auch öfter genutzt.

Am 26. Juli kam es durch das Gerät aber zu einer Tragödie. Gegen 5.30 Uhr morgens schaltete der Mann das Aggregat ein, damit seine Frau das Flascherl für den Zweijährigen aufwärmen konnte.

Gegen 8 Uhr rief er schließlich seinen Nachbarn an und bat ihn, das Aggregat nachzufüllen. Dieser versorgte das Gerät mit drei Litern Sprit und schaltete es wieder ein.

Oma schlug Alarm

Die Oma der Kinder bemerkte schließlich, dass etwas nicht stimmte. Es waren weder Kindergeräusche zu hören, noch jemand zu sehen. Sofort rief sie ihren Sohn und ihre Tochter an, die zum Haus der Familie fuhren und die Rettungskette in Gang setzten.

Binnen weniger Augenblicke waren ein Arzt und die Feuerwehr vor Ort. Der Mediziner konnte den beiden Buben aber nicht mehr helfen. Die 33-jährige Mutter wurde mit einer schweren Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus geflogen.

Die Vergiftung hatte für die Frau sowohl kognitive als auch körperliche Folgen: "Meine letzte Erinnerung ist vom 25. Juli 2021, die nächste bewusste Erinnerung setzt erst am 4. August ein." Mittlerweile geht es ihr den Umständen entsprechend aber gut.

Fahrlässig oder nicht?

Das Gericht musste am Mittwoch die Frage beantworten, ob es fahrlässig war, ein Notstromaggregat in einen geschlossenen Raum zu stellen. Erschwerend kam hinzu, dass es keine Lüftung in den Raum gab. Es war lediglich ein kleines Fenster vorhanden. Der Vater vergaß aber, es zu öffnen.

"Im Nachhinein denke ich, ja, ich hätte das prüfen müssen, aber mir war das damals nicht bewusst", so der 38-Jährige.

Und auch der 52-Jährigen dachte sich nicht viel dabei, dass sein Nachbar ein Notstromaggregat im Hausinneren aufstellte und es keinen Belüftungsweg gab. "Ich habe ehrlich gesagt nicht viel drüber nachgedacht. Ich wollte nur einem Nachbarn helfen."

Urteil: 3 Monate bedingt

Der Vater der beiden verstorbenen Buben wirkte gebrochen. Auf die Frage, wie er sich bekennt, meinte er unter Tränen: "Es tut mir so unendlich leid." Seit dem Unfall befindet er sich in ständiger psychiatrischer Behandlung und auch zum Prozess wurde er von einer Psychologin begleitet.

Der Mitbeschuldigte wirkte ebenfalls sichtlich zermürbt und kämpfte mit den Tränen. "Auch ich habe Schuldgefühle. Wenn ich nur genauer hingesehen hätte."

Der 38-Jährige und der 53-Jährige gaben zudem an, keine unangenehme Gerüche wahrgenommen zu haben.

Am Mittwochnachmittag wurde dann das Urteil verkündet: der Vater und der Nachbar wurden rechtskräftig zu jeweils drei Monaten bedingt verurteilt.

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