Brisante Wende 

Bub nach Fenstersturz tot – war Mama nicht zu Hause?

Nach dem tödlichen Fenstersturz in Linz ermitteln jetzt die Behörden gegen die Mutter des 5-Jährigen.

Newsdesk Heute
Bub nach Fenstersturz tot – war Mama nicht zu Hause?
Bub, Fenstersturz, Linz.
Mike Wolf

Nach wie vor herrscht große Trauer nach dem tödlichen Fenstersturz eines erst 5-jährigen Buben in Linz. Unter ständigen Wiederbelebungsversuchen wurde der 5-Jährige vom Notarztteam ins Linzer Kepler Klinikum gebracht, auch dort versuchten Ärzte weiter, das Leben des Kleinen zu retten. Vergebens. Laut Auskunft der Mediziner dürfte der Bub beim Sturz ein Polytrauma erlitten haben, die Verletzungen waren zu schwer.

Schlimmer Verdacht – war Bub alleine in der Wohnung?

Doch nun kommt es offenbar zu einem regelrechten Paukenschlag. Wie die "Krone" am Dienstag berichtet, leiteten die Ermittler ein Verfahren gegen die Mutter des Buben und ihrem Lebensgefährten ein. Der Verdacht: Die beiden sollen zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls nicht in der Wohnung, sondern spazieren gewesen sein.

Die Frage, wo sich die beiden Aufsichtspersonen während des Unfalls aufgehalten haben, ist nun also ein Fall für die Justiz. Bislang konnten die beiden Personen noch nicht befragt werden. Am Montag befanden sie sich noch in psychiatrischer Betreuung.

Spielzeugflieger, Trauerkerzen an Unfallstelle

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    Der 5-Jährige stürzte aus dem Fenster im vierten Stock. 
    Der 5-Jährige stürzte aus dem Fenster im vierten Stock.
    Mike Wolf

    Bis zu drei Jahre Haft möglich

    Wie die Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft, Ulrike Breiteneder, gegenüber der "Krone" betont, wird gegen das Paar wegen fahrlässiger Tötung ermittelt – Höchststrafe: Drei Jahre Haft! Dass die Anklagebehörde auch eine Obduktion in Auftrag gegeben habe, sei eine "vorbeugende Maßnahme zur Absicherung aller Beteiligten in einem Verfahren".

    Ebenfalls noch Gegenstand von Ermittlungen ist die Frage, ob das Fenster bereits offen war, oder ob der Bub es selbst geöffnet hat. Die Spurenlage müsse noch vollständig aufgearbeitet werden, heißt es. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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