20 Jahre Gefängnis

Bub in Hundebox – Mutter muss NICHT lebenslang in Haft

Zwei Frauen zerstörten das Leben eines hilflosen Buben. Dafür muss die Mutter nun 20 Jahre lang in Haft, ihre Freundin fasste 14 Jahre aus!

Thomas Peterthalner
Bub in Hundebox – Mutter muss NICHT lebenslang in Haft
Die Mutter (33) des Opfers vor Gericht in Krems.
Privat

Seit Montag wurde in Krems (NÖ) der wohl schrecklichste Fall von Kindesmisshandlung der letzten Jahre verhandelt. Mit Hilfe einer Freundin (40) soll eine Waldviertlerin (33) ihren eigenen Sohn in Waidhofen an der Thaya (NÖ) fast zu Tode gequält haben.

Montag und Dienstag wurde das unfassbare Martyrium des Buben aufgerollt, wir berichteten. "Es ist einer der schwierigsten Fälle, die man sich vorstellen kann. Es ist eigentlich ein Jahrhundert-Falle", so Top-Verteidigerin Astrid Wagner in ihrem Schlussplädoyer. Ihre Mandantin habe in "verzerrter Wahrnehmung" gehandelt, nicht erkannt, dass ihr Sohn in Lebensgefahr war. 

Urteile gesprochen

Am Donnerstag bekamen die 33-Jährige und ihre "Einflüstererin", selbst vierfache Mutter, nun die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Um 15 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.

20 bzw. 14 Jahre Haft lauten spät in der Nacht die nicht rechtskräftigen Urteile – damit fassten die Frauen für ihre herzlosen Gewalttaten nicht die Höchststrafen aus, beide wurden in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Dem Opfer wurden 80.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Laut Gerichtspsychiater sollen die beiden Frauen zwar zurechnungsfähig, aber sehr gefährlich sein. Weitere Straftaten seien von ihnen zu befürchten.

Bist du Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe!
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

"Monströse Handlungen"

Der Gutachter sprach von einer "monströsen kriminellen Handlung", die Hauptangeklagte habe "kein Empfinden" für die Situation gehabt. Vor der Urteilsverkündung hatte sich die Zweitangeklagte, verteidigt von Sascha Flatz, noch in Selbstmitleid gesuhlt und ob der zu erwartenden Strafe geweint. 

Top-Anwältin Astrid Wagner verteidigte die 33-jährige Hauptangeklagte. 
Top-Anwältin Astrid Wagner verteidigte die 33-jährige Hauptangeklagte. 
Sabine Hertel

"Geh’ hinein, sonst erschlag ich dich!"

Die Herzlosigkeit der beiden Frauen machte auch am letzten Prozesstag sprachlos – und war manchen Zusehern im Gerichtssaal zu viel. Zu hören war, wie der Bub immer wieder in eine Hundebox gesperrt und dort mit kaltem Wasser übergossen wurde. "Geh’ hinein, sonst erschlag ich dich", soll die Mutter zu ihrem Sohn gesagt haben. Dann musste er bei geöffnetem Fenster eingesperrt in der viel zu kleinen Hundekiste ausharren. Er wurde geschlagen, bekam fast nichts zu essen. Am 22. November 2022 wäre er fast gestorben, nur dank einer Sozialarbeiterin wurde im letzten Moment Hilfe geholt, wir berichteten. 

In diese Hundebox sperrte die Mutter ihren Sohn ein.
In diese Hundebox sperrte die Mutter ihren Sohn ein.
CHRISTOPHER ECKL /APA/picturedesk.com

Der Bub lag dann im Wiener Donauspital auf der Intensivstation. Per Video sagte der 13-Jährige im Prozess aus, es fiel ihm schwer, die unfassbaren Geschehnisse und Misshandlungen in Worte zu fassen. Die Zweitangeklagte sei "nicht so nett" gewesen, mit der Mutter habe es oft Streit gegeben. Laut Gutachten habe die Mutter das Leben des Buben zerstört, er werde sich nie mehr ganz von den Qualen erholen - mehr dazu hier

Behördenversagen untersuchen

Laut Opferanwalt habe sich die Mutter bis heute nicht bei ihrem Sohn entschuldigt und ihn auch nie im Krankenhaus besucht, als der Bub tagelang hilflos im Koma lag. Er fordert, die Rolle der Behörden noch einmal zu untersuchen. Nicht nur er kann es kaum glauben, dass hier "alles getan wurde, um das Kind zu schützen"…

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