Vom Lohn in der Häfn-Wäscherei

Bub in Hundebox: Mama will gequältem Sohn 500 € zahlen

Sie quälte ihren Sohn fast zu Tode, bekam 20 Jahre Haft. Nun klagt die Frau im Häfn über zu wenig Besuch, will Schmerzensgeld in Raten abstottern.

Thomas Peterthalner
Bub in Hundebox: Mama will gequältem Sohn 500 € zahlen
Mutter vor Gericht: Die 33-Jährige ist mittlerweile wieder in der Justizanstalt Asten im Maßnahmenvollzug. 
Privat

Nach dem aufsehenerregenden Prozess ist eine 33-Jährige aus Waidhofen an der Thaya, genau wie ihre Komplizin (40), wieder zurück im Maßnahmenvollzug in Asten (OÖ). Die Frau soll ihrer Bekannten hörig gewesen sein, mit ihrer Hilfe den eigenen Sohn fast zu Tode gequält haben. Der 12-Jährige wurde immer wieder geschlagen, in eine Hundebox eingesperrt und mit kaltem Wasser übergossen. Er wäre fast verhungert, überlebte nur mit viel Glück – wir berichteten.

Das "Horror-Duo" fasste 20 bzw. 14 Jahre Haft aus, beide Frauen wurden in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, werden ihre Strafen in Asten absitzen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Top-Verteidigerin Astrid Wagner, Anwältin der Mutter, legte diese Woche nun ebenfalls Rechtsmittel ein. 

Top-Anwältin Astrid Wagner vertritt die 33-jährige Hauptverdächtige.
Top-Anwältin Astrid Wagner vertritt die 33-jährige Hauptverdächtige.
Sabine Hertel

500 Euro von Häf’n Lohn für Bub

Die beiden Waldviertlerinnen wurden neben der langen Haftstrafe zu 80.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. In der Justizanstalt Asten ist die 33-Jährige in der Wäscherei tätig – von ihrem zusammen gesparten Häfnlohn will sie nun dem Opfer 500 Euro überweisen. Ein Tropfen auf den heißen Stein – "sie hat nach einer Ratenzahlung gefragt", erklärt Anwältin Astrid Wagner. "Meine Mandantin will unbedingt zahlen und ist voller Reue", so Wagner. "Sie denkt viel an ihr Kind."

Nur ihr Vater kommt vorbei

Besuch bekommt die 33-Jährige fast keinen. Nur ihr Vater schaut ab und zu vorbei. Angeblich der Einzige, der noch zu ihr hält. Bei seinen Besuchen muss die Patientin aber hinter einer Glasscheibe sitzen. Die 33-Jährige jammert nun, dass sie in Haft gerne Tischbesuch hätte, also ohne Trennwand neben ihrem Gast sitzen darf. Die Aussicht darauf gibt es – spätestens wenn das Urteil rechtskräftig ist. Was sie aber am meisten stört: Ihre ehemalige "Einflüsterin" wir sie nicht los – die beiden Frauen sind in derselben Anstalt untergebracht, weichen einander aus. Niemand will mehr etwas mit der anderen zu tun haben.  

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    Bundesheer / OTS

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 33-jährige Frau aus Waidhofen an der Thaya, die zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, will ihrem fast zu Tode gequälten Sohn nun einmal 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, während sie im Maßnahmenvollzug in Asten (OÖ) ist und sich über zu wenig Besuch beklagt
    • Die Frau bittet um Ratenzahlung und wünscht sich Tischbesuch ohne Trennwand während ihrer Haftstrafe
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