Lange Haftstrafen
Bub in Hundebox: Komplizin macht nun im Häf’n Ärger
Zwei Frauen quälten einen Buben fast zu Tode – die Mutter soll manipuliert worden sein. Die 40-Jährige macht angeblich in der Justizanstalt Probleme.
Ein hilfloses Kind musste im Waldviertel unfassbare Qualen erleiden. Der Bub wurde immer wieder geschlagen, in eine Hundebox eingesperrt und mit kaltem Wasser übergossen. Er wäre fast verhungert, überlebte nur mit viel Glück – wir berichteten.
Alle Fotos: Hier wird der Mutter der Prozess gemacht
Der 13-Jährige soll von seiner eigenen Mutter (33) fast zu Tode gefoltert worden sein. Die Frau wurde angeblich von einer Freundin (40) zu den schrecklichen Handlungen angestiftet. Die 40-Jährige soll die 33-Jährige geschickt manipuliert haben. Sie gilt laut Gutachten als "sadistisch", die Folter-Ideen sollen auf ihrem Mist gewachsen sein.
Einweisung für "Horror-Duo"
Donnerstagnacht (29.2.) bekam das "Horror-Duo" aus Waidhofen an der Thaya für ihr schreckliches Treiben die Rechnung präsentiert – die Mutter muss für 20 Jahre ins Gefängnis, die Einflüsterin 14 Jahre – beide wurden zudem in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen (noch nicht rechtskräftig). Die Sprüche blieben nach fast achtstündiger Beratung der Geschworenen nur wenig unter den möglichen Höchststrafen. Der Mutter drohte lebenslang, der unheimlichen Freundin maximal 15 Jahre Haft.
Prozess: Bub (13) gefoltert und in Hundebox gesperrt
Mutter und Freundin fassten im Prozess lange Haftstrafen aus.
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Manipulativ auch im Häf’n
Derzeit sitzen die beiden Frauen im Knast in Asten bei Linz (OÖ) ein – die 40-Jährige soll dort schon Probleme machen, fällt in der U-Haft durch ihr Verhalten auf. Das war auch Thema beim Prozess in Krems. So soll die 40-Jährige laut Gutachter beispielsweise bei der Saftausgabe "bestimmend" gegenüber den anderen Häftlingen auftreten und Anweisungen in ihrer Wohngruppe geben.
Die Inhaftierte, selbst vierfache Mutter, sei "bauernschlau" und im Gefängnis manipulativ, berichtet auch der Sender Puls24. Laut Berichten soll die ehemalige Komplizin im Maßnahmenvollzug "überangepasst" sein. In ihrer Wohngruppe soll sie aber die anderen herum kommandieren. Die Frau habe es geschafft, in der Haft eine Clique um sich zu scharen und dort den Ton anzugeben. Laut Gutachter fehle der 40-Jährigen jegliches Mitgefühl, Folter-Videos soll sie mit Lach-Smileys kommentiert haben. Der Gerichtsexperte vermutet "seelische Abgründe" und "Machtgelüste".
Das passt ins Bild: Schon beim Prozess hatte Top-Verteidigerin Astrid Wagner erklärt, die Chats der Frau an die hauptangeklagte Mutter hätten "Anordnungen" an ihre Mandantin enthalten.
Manipuliert und abkassiert?
Die 40-Jährige soll ihre jüngere Freundin voll unter Kontrolle gehabt haben. So ließ sie sich von ihr angeblich Handyrechnungen bezahlen und sich von der 33-Jährigen 20.000 Euro für ein neues Auto schenken. Die "bauernschlaue" Einflüstererin soll die 33-Jährige auch dazu überredet haben, ihr das Geld aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses zu überweisen.
"Gerade noch eine Eierspeis’ leisten können"
Man müsse das Geld finden, weil es das Kind dringend brauchen würde, so Wagner. Ihre Mandantin sei ausgenommen worden, habe sich "gerade noch eine Eierspeis’" leisten können". Sascha Flatz, Verteidiger der 40-Jährigen, führte ins Treffen, dass die Hauptangeklagte in seine Mandantin verliebt gewesen sein könnte. Eine beispiellose Gewaltspirale drehte sich nach unten, bis das Kind im Koma lag – und fast gestorben wäre. Auch das wahrscheinliche Versagen der Behörden wird in dem Fall untersucht – nächste Woche soll ein Ergebnis der Untersuchung des Landes NÖ präsentiert werden.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine Mutter und ihre Freundin aus Österreich wurden zu langen Haftstrafen verurteilt, nachdem sie einen 13-jährigen Jungen misshandelt und gefoltert hatten, darunter das Einsperren in eine Hundebox und das Aushungern
- Die "Einflüsterin" zeigte auch im Gefängnis manipulatives Verhalten, soll die Mutter des Jungen finanziell ausgenutzt und kontrolliert haben
- Behördenfehler in diesem beunruhigenden Fall werden ebenfalls untersucht