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Brutale Vergewaltigung war für den Täter "Hexerei"

Am helllichten Tag vergewaltigte ein 35-jähriger Mann im Februar eine Frau in einer Toilette beim Basler Bahnhof. Jetzt stand er dafür vor Gericht.

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Ein Mann vergewaltigte am 15. Februar eine Frau in einer selbstreinigenden Toilettenanlage im unterirdischen Radparkplatz am Centralbahnplatz in Basel.
Ein Mann vergewaltigte am 15. Februar eine Frau in einer selbstreinigenden Toilettenanlage im unterirdischen Radparkplatz am Centralbahnplatz in Basel.
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Ein 35-jähriger Mann wurde am Donnerstag vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung und weiterer Delikte zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte am 15. Februar dieses Jahres eine Frau am helllichten Tag im öffentlichen WC des Radparkplatzes im Basler Bahnhof SBB brutal vergewaltigt. Der Geschädigten wurde eine Genugtuung über 15.000 Franken, rund 15.700 Euro, zugesprochen. Zudem wurde ein Landesverweis über zwölf Jahre ausgesprochen.

"Das war nicht Witchcraft, es war ein Mensch aus Fleisch und Blut und das waren Sie", erklärte Gerichtspräsident Markus Hofer in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Verurteilte erklärte den Tatvorwurf stets mit "Witchcraft", also Hexerei. Der Mann stammt aus Burundi und lebte jahrelang in Südafrika, wo der Glaube an Dämonen und Hexerei weit verbreitet ist. Der Beschuldigte habe sich mit größter Rücksichtslosigkeit einfach geholt, was er wollte, hieß es.

Mit seiner Tat habe er dem Opfer das letzte Vertrauen genommen, woran es sein Leben lang leiden werde. Allein schon die Örtlichkeit sei äußerst demütigend für das Opfer gewesen. "Die Frau war eingesperrt und Ihnen ausgeliefert und es war öffentlich, als die Türe wieder aufging. Das war massiv erniedrigend", so Hofer. Die Frau habe wiederholt in der Nässe der selbst reinigenden Toilette liegen müssen. "Die Verachtung der Würde dieser Frau ist einfach nur bestürzend."

Die Beweislage in diesem Fall war erdrückend. Der Täter hinterließ mehrere DNA-Spuren am Opfer, die Videoüberwachung der Parkplatz-Anlage zeichnete einen Teil der Tathandlungen auf, der Logenmitarbeiter griff schließlich, wenn auch erst sehr spät, ein, worauf der Beschuldigte "mit verstörender Ruhe", so Hofer, den Tatort verließ. Vor Gericht konnte ihn der als Zeuge geladene Mann identifizieren.

Genugtuung weit unter Antrag

Die auszurichtende Genugtuung liegt erneut deutlich unter dem beantragten Betrag der Vertreterin der Privatklägerin, die 30.000 Franken (rund 31.400 Euro) forderte. Nicht zum ersten Mal. Schon im Vergewaltigungsfall Landskronstrasse sprach das Basler Strafgericht dem Opfer 15.000 Franken (rund 15.700 Euro) zu, gefordert waren 25.000 Franken (rund 26.100 Euro). Opfervertreterinnen fordern Gerichte schon länger eindringlich auf, sich bei der Bemessung der Genugtuung nicht auf alte Fälle abzustützen und Opfer besser zu stellen.

Im Februar dieses Jahres sprach das Zürcher Obergericht einer Frau, die Opfer einer Vergewaltigung wurde, 20.000 Franken (rund 21.000 Euro) zu. Dieses Urteil wurde seither in mehreren Fällen, auch dem aktuellen in Basel, von der Opfervertreterin ins Feld geführt. Hinzu kommt, dass die effektiv ausgezahlte Summe bis zu 40 Prozent geringer ausfällt, wenn der Staat anstelle der oft mittellosen Täter einspringt.

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