Coronavirus
Brutal-Regel – auch im Freien nur Treffen mit 1 Person
Vor den Osterfeiertagen hat das Gesundheitsministerium nochmals die geltenden Regeln für den Osten des Landes klargestellt. Diese sind hammerhart.
Seit dem Gründonnerstag (und zumindest bis einschließlich 10. April) gilt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland die sogenannte Osterruhe. Handel und körpernahe Dienstleister haben geschlossen; eine ganztägige Ausgangssperre soll die Verbreitung des Coronavirus in Österreich eindämmen. Das Haus darf streng genommen nur für einige wenige Ausnahmen (etwa Lebensmitteleinkäufe, Arbeiten oder das Treffen engster Bezugspersonen) verlassen werden.
Kontaktregel gilt auch draußen
Das Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage nun nochmals klargestellt, wie hammerhart der Oster-Lockdown ausgelegt wird. Demnach gilt bei Zusammenkünften aller Art die sogenannte "1+1-Regel" – und das nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern auch im Freien.
Das heißt konkret: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen. Wer gedacht hat, er verlegt das Osterfest mit Verwandten und Freunden einfach nach draußen, wird durch die Anschober-Klarstellung nun also eines Besseren belehrt. Derartige Treffen sind derzeit illegal.
Shopping-Ausflüge verboten
Fahrten zum Nebenwohnsitz bleiben auch während der Osterruhe erlaubt. Wer beabsichtigt, zum Shoppen oder zwecks eines Friseurbesuchs in ein anderes Bundesland zu fahren, sollte diesen Plan tunlichst verwerfen. Es ist laut der aktuell gültigen Verordnung nicht gestattet. Es drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro im Falle einer Anzeige.
In den restlichen sechs Bundesländern ist weiter eine Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr in Kraft. Tagsüber dürfen sich dort maximal vier Erwachsene plus sechs minderjährige, aufsichtspflichtige Kinder aus höchstens zwei differenten Haushalten treffen.
"Heute" hat die derzeit gültigen Regeln im Osten Österreichs für dich zusammengefasst: