Immer wieder Vorfälle

Bombendroher noch frei: "Voraussetzungen nicht erfüllt"

Wieder einmal versetzten Bombendrohungen ganz Österreich in Angst und Schrecken. Trotzdem läuft der verdächtige Schweizer (20) weiterhin frei herum.
Oberösterreich Heute
13.12.2024, 19:57

Schon wieder rollte eine Welle von Bombendrohungen über das Land. Diesmal im Fokus: Schulen. Allein in Innsbruck mussten in den Morgenstunden am 9. Dezember über 30 Schulen evakuiert werden.

Wieder wurden die Drohungen per Mail an verschiedene Polizeiinspektionen geschickt, sie sollen alle einen ähnlichen Wortlaut gehabt haben. Die Situation erinnert an die Serie solcher Vorfälle, mit der das Land schon seit Monaten zu kämpfen hat.

Ermittlungen in der Schweiz und Österreich

Für die vorangegangenen Drohungen gibt es auch schon einen Hauptverdächtigen: ein 20-Jähriger aus der Schweiz. Die Behörden seines Heimatlandes werten unter anderem elektronische Geräte und Datenträger aus, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden.

Parallel laufen die Ermittlungen aber auch in Österreich weiter. Denn: "Wenn wir das Verfahren einstellen würden, dürften die Schweizer es auch nicht mehr weiterverfolgen", erklärte Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz gegenüber "Heute".

Verdächtiger nicht in U-Haft

Ob der 20-jährige Schweizer auch dieses Mal für die Drohungen verantwortlich ist, ist noch ungeklärt. Sprengsätze wurden jedenfalls nie gefunden. Trotzdem: Die Polizei muss jede Drohung ernst nehmen. Deshalb kommt es nach jeder Drohung zu aufwendigen – und teuren – Großeinsätzen.

Was bei vielen jetzt für Unmut sorgt: Jener Schweizer, der von den Ermittlern mit dem Großteil der Bombendrohungen in Verbindung gebracht wurde, ist weiterhin nicht in Untersuchungshaft.

"Voraussetzungen nicht erfüllt"

Anfang der Woche war der Staatsanwaltschaft St. Gallen von weiteren Bombendrohungen in Österreich noch nichts bekannt, wie ein Sprecher auf "Heute"-Anfrage erklärte. "Deshalb können wir auch nicht den tatverdächtigen Schweizer mit den Drohungen in Verbindung setzen."

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sich der 20-Jährige nicht in Untersuchungshaft befindet. Warum? "Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt."

Untersuchungs- und Sicherheitshaft sei laut der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) unter anderem zulässig, "wenn die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, die beschuldigte Person werde ein gleichartiges, schweres Verbrechen verüben". Laut der Staatsanwaltschaft sei zum Beispiel auch dieser Punkt weiterhin nicht erfüllt. Der Beschuldigte bleibt also – noch – auf freiem Fuß.

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