Tatverdächtiger ist Schweizer

Bombendroher (20) läuft frei herum – das ist der Grund

Ein 20-Jähriger soll für zahlreiche Bombendrohungen verantwortlich sein. Wegen mangelnder Akten läuft der Mann in der Schweiz weiterhin frei herum.

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Bombendroher (20) läuft frei herum – das ist der Grund
Nach Ermittlungen zu Bombendrohungen in Österreich wurde ein Haftbefehl gegen einen Schweizer (20) ausgestellt.
IMAGO/Harald Dostal

In Österreich gab es seit dem 30. September fast 30 Bombendrohungen, die anonym per E-Mail bei der Polizei eingingen. Am Montag wurde dann nach Angaben des Innenministeriums ein Verdächtiger in der Schweiz identifiziert: Gegen den 20-Jährigen wurde ein Haftbefehl erlassen.

Die österreichische Justiz beantragte neben dem Vollzug des europäischen Haftbefehls auch den Vollzug einer Durchsuchungsanordnung sowie die Einvernahme des Beschuldigten, wie Staatsanwältin Ulrike Breiteneder von der zuständigen Staatsanwaltschaft Linz auf Anfrage des "Tages-Anzeigers" angibt.

Verdächtiger nach 48 Stunden wieder frei

Doch obwohl der im Kanton St. Gallen wohnhafte Mann danach in der Schweiz festgenommen wurde, wurde er am Mittwoch nach 48 Stunden wieder freigelassen, da die Schweizer Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Gründe für Untersuchungshaft sah. Ein Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft sagt zum "Tages-Anzeiger", man habe keine genügend konkreten Informationen zum Fall gehabt und die Österreicher hätten lediglich ein Rechtshilfeersuchen gestellt.

Für eine Auslieferung hätte das Bundesamt für Justiz eine Zustimmung des verdächtigen 20-Jährigen benötigt, doch eine solche lag nicht vor. "Die Schweiz behält sich wie zahlreiche andere Staaten das Recht vor, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger abzulehnen", sagt eine Sprecherin des Bundesamts gegenüber dem "Tages-Anzeiger".

Österreich muss Akten nachreichen

Nun fordert Österreich, die Schweizer Behörden sollen die Strafverfolgung des Beschuldigten übernehmen. Im Rechtshilfeersuchen unseres Nachbarstaates war dies auch bereits so vermerkt. Nur kann die Schweizer Staatsanwaltschaft das Verfahren aktuell nicht übernehmen, weil Akten und mögliche Beweismittel dafür fehlen.

Ob die Übernahme der Strafverfolgung nun beim Kanton St. Gallen oder direkt beim Bund gestellt werden soll: Österreich steht nun in der Pflicht, die benötigten Akten nachzureichen, damit die hiesige Justiz eingreifen kann. Dann erst kann auch untersucht werden, ob allfällige Verbindungen zu Fällen von Bombendrohung in der Schweiz bestehen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Seit dem 30 September gingen in Österreich fast 30 Bombendrohungen per E-Mail bei der Polizei ein
    • Ein in der Schweiz festgenommener Verdächtiger wurde mangels ausreichender Beweise nach 48 Stunden wieder freigelassen
    • Österreich muss nun Akten nachreichen, damit die Schweizer Justiz das Verfahren übernehmen kann
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