Energieversorger gibt nach
Bis zu 85 € für jeden! Verbund zahlt Kunden Geld zurück
Die Verbund AG lenkt im Streit um eine bereits durchgeführte Preiserhöhung ein und zahlt (fast) allen ihrer Kunden nun Geld zurück.
Die Verbund AG und die Arbeiterkammer Oberösterreich konnten gemeinsam eine Vereinbarung erzielen, die den Kunden des Energieversorgers österreichweit nun bares Geld bringt. In den nächsten Wochen werden sie eine Einmalzahlung erhalten – je nach Verbrauchsmenge 20, 40 oder 85 Euro. "Dieses Verhandlungsergebnis bringt unseren Mitgliedern bares Geld, ohne bürokratischen Aufwand oder jahrelanges Warten", zeigt sich AK-Präsident Andreas Stangl in einer Pressemitteilung sichtlich zufrieden.
Hintergrund ist eine am 1. März 2023 erfolge Erhöhung des Strompreises für Verbund-Bestandskunden. "Die Vorgehensweise und der Umfang warfen Rechtsfragen auf, die die Arbeiterkammer Oberösterreich gerichtlich klären wollte, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen", heißt es seitens der Verbraucherschützer. Erfreulicherweise habe aber ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden können, da die Verbund AG den Dialog gesucht "zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit" gewesen sei.
Einmalzahlung bis Ende März
Allen Kunden, die per Stichtag 30. September 2023 und seit mindestens 4 Monaten vom Verbund mit Strom beliefert werden (ausgenommen sind Float-Tarife), wird jetzt eine verbrauchsabhängige Einmalzahlung überwiesen. Jene mit einem Verbrauch bis zu 1.500 Kilowattstunden (kWh) erhalten bis spätestens 31. März 2024 eine einmalige Zahlung von 20 Euro auf ihr Konto, bei einem Verbrauch zwischen 1.500 und 3.000 kWh werden 40 Euro und bei einem Verbrauch über 3.000 kWh werden 85 Euro ausbezahlt.
"Alle betroffenen Kund:innen erhalten eine persönliche Information von der Verbund AG. Jene, deren Kontoverbindung der Verbund AG nicht bekannt ist, werden ersucht, diese für die Rückzahlung bekannt zu geben", so die Arbeiterkammer weiter.
Kritik an Regierung
Grundlage der aktuell umstrittenen Preiserhöhungen ist eine im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). Diese besagt laut AK OÖ, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. "Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten", urteilen die Experten.
Dazu AK-Präsident Andreas Stangl: "Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK Oberösterreich fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft." In Zukunft solle die Regulierungsbehörde E-Control anhand festgelegter Kriterien im Vorhinein die Angemessenheit von Preisänderungen prüfen.