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Bis zu 340€ mehr – doch Frist für Heiz-Bonus läuft aus
Wer in Niederösterreich, der Steiermark oder Kärnten wohnt, darf sich über einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von bis zu 340 Euro freuen.
Mit Jahreswechsel wurde hierzulande auch die CO2-Abgabe erhöht. Sie stieg von 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2. Dabei handelt es sich um eine Art Steuer, wenn Öl oder Gas verbrannt werden und Kohlendioxid ausgestoßen wird. Schlagend wird die Erhöhung für private Haushalte vor allem beim Tanken und Heizen. Neben dem Klimabonus, welcher vom Bund ausbezahlt wird, reagieren auch zahlreiche Bundesländer mit extra Bonus-Zahlungen auf die massive Teuerungswelle.
Steiermark: Bonus läuft diese Woche aus
So hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss auf 340 Euro angehoben. Die Einkommensgrenzen liegen bei 1.392 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.088 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 418 Euro erhöht.
Wer anspruchsberechtigt ist, ihn jedoch nicht nicht beantragt hat, sollte dies schleunigst nachholen. Nur noch bis Donnerstag (29. Februar) kann der Bonus im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz angemeldet werden.
Etwas mehr Zeit können sich Niederösterreicher und Kärntner lassen – diese sollten sich jedoch den Stichtag 31. März 2024 rot im Kalender anstreichen.
Niederösterreich: Sonderförderung möglich
Die nö. Landesregierung hat für, sozial Bedürftige einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro beschlossen. In einigen Fällen sind sogar nochmals 75 Euro zusätzlich möglich (Sonderförderung).
Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. Sozialhilfeempfänger erhalten den Betrag antragslos überwiesen.
Der Antrag muss sonst bis 31. März bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Kärnten: Großer und kleiner Zuschuss
In Kärnten werden auch heuer wieder ein "großer" und ein "kleiner" Heizzuschuss in Höhe von 180 bzw. 110 Euro gewährt.
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto.
Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt.
Anträge können noch bis 31. März ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat eingebracht werden. Die Antragsprüfung erfolgt direkt vor Ort seitens der Gemeinde.