Teurer Spaß im Urlaub

Bis zu 1.500 Euro! Mallorca verhängt neue Sauf-Strafen

Ab sofort will man auf Mallorca mit noch härteren Vorschriften gegen Alkoholexzesse vorgehen. Wer an bestimmten öffentlichen Orten trinkt, zahlt.

Heute Life
Bis zu 1.500 Euro! Mallorca verhängt neue Sauf-Strafen
Die Zeit der Open-Air-Besäufnisse ist vorbei.
imago stock&people

Szenen, in denen Menschen unter starkem Alkoholeinfluss den Ballermann unsicher machen, sind wohl vielen bekannt. Nun will die Regierung von Mallorca und den Nachbarinseln angesichts der beginnenden Hochsaison mit noch härteren Vorschriften gegen den "Sauf-Tourismus" vorgehen.

So hoch sind die neuen Sauf-Strafen

Kernpunkt ist das Verbot, an bestimmten öffentlichen Orten wie Teilen der Playa de Palma, Arenal oder Magaluf bzw. Palmanova Alkohol zu trinken, berichtet die "Mallorca Zeitung". Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Von dem Trinkverbot in der Öffentlichkeit ausgenommen sind Bar-, Restaurant- und Hotelterrassen.

Ursprünglich war noch geplant, den Geschäften zu erlauben, nachts geöffnet zu haben, aber den Alkoholverkauf zu verbieten, doch davon wurde schlussendlich Abstand genommen. Trotz Protesten bleibt es dabei: kein Verkauf von Alkohol an Kiosken und in Supermärkten von 21:30 Uhr bis 8 Uhr!

Ende von "Pub Crawling" und Partybooten

In Madrid und Barcelona ist der Konsum alkoholischer Getränke auf Straßen und öffentlichen Plätzen, wie der Metro, bereits seit längerem verboten. Auch auf Mallorca sind noch weitere Änderungen des Anti-Sauftourismus-Gesetzes geplant.

Aktivitäten wie "Pub Crawling" – organisierte Sauftouren – oder die Regulierung von "Partybooten" sollen befristet werden. Außerdem ist angedacht, die Befugnis zur Festlegung der Sperrzonen, in denen die neuen Regelungen gelten, an die Gemeinden zu übertragen.

Die neuen Benimmregeln auf Mallorca gelten jedoch nicht nur für Touristen. Besonderes Augenmerk wird bei dem neuen Strafenkatalog laut "Mallorca Zeitung" auch auf E-Roller-Fahrer gelegt. Wer beim Fahren Kopfhörer trägt, muss künftig 350 bis 750 Euro hinlegen, statt zuvor 100 bis 150 Euro. Das Fahren durch Fußgängerzonen wird gänzlich verboten.

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