Welt

Betrunken am Rasenmäher gilt als Alkohol am Steuer

Heute Redaktion
Teilen
(Symbolbild) Anlass für den Urteilsspruch war die betrunkene Rasenmäherfahrt eines Mannes im Jahr 2017
(Symbolbild) Anlass für den Urteilsspruch war die betrunkene Rasenmäherfahrt eines Mannes im Jahr 2017
Bild: iStock

Ein Gericht im US-Bundesstaat Wisconsin hat entschieden, dass die betrunkene Fahrt mit einem Rasenmäher die selbe Strafe wie Alkohol am Steuer eines Pkw nach sich zieht.

Im US-Bundesstaat Wisconsin gilt das Lenken eines fahrbaren Rasenmähers unter Alkoholeinfluss künftig als Alkohol am Steuer und wird dementsprechend gleich bestraft.

Ein Berufungsgericht im ländlichen Wisconsin entschied dies am Dienstag. Grund dafür war der Fall eines Mannes, der im Jahr 2017 nach einem Lokalbesuch betrunken auf seinem Rasenmäher nach Hause fuhr und dabei von der Polizei angehalten wurde.

Kein Kraftfahrzeug, sondern Vierrad

Gegen die Verurteilung wegen Alkohol am Steuer berief der Mann, da er ja keinen Pkw sondern ein sogenanntes All-Terrain Vehicle, also ein Fahrzeug der Klasse etwa eines Quads bzw. Vierrads, lenkte.

Das Berufungsgericht widersprach und bestätigte den Urteilsspruch der ersten Instanz, nach der auch ein fahrbarer Rasenmäher im Falle einer Alkoholisierung als Kraftfahrzeug anzusehen sei.

Mehr zum Thema