Immo-Jongleur vor Gericht

Benko-Gläubiger wollen 2 Mrd. € – hat er NICHTS mehr?

Im Konkursverfahren um sein Vermögen sieht sich Signa-Pleitier René Benko mit extremen Schuldforderungen konfrontiert. Es geht um Milliarden!

Newsdesk Heute
Benko-Gläubiger wollen 2 Mrd. € – hat er NICHTS mehr?
René Benko am 24. April 2024 während der Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren in Innsbruck.
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Am Mittwoch zeigte sich René Benko erstmals seit dem Zusammenbruch seines Immo-Imperiums in Begleitung seines Anwalts am Innsbrucker Landesgericht. Dort ging es für ihn ums Eingemachte.

Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen im März fand nun die erste Gläubigerversammlung mit dem Insolvenzverwalter statt. Bei dieser sogenannten Prüfungstagsatzung stellte sich Benko seinen bisher 30 Gläubigern.

Forderungen über 2 Milliarden (!) Euro

Deren Insolvenzforderungen erreichen astronomische Höhen. Der Signa-Gründer soll ihnen 2.016.628.503,42 Euro – also rund 2 Milliarden Euro – schulden. Vorerst anerkannt ist aber lediglich ein Bruchteil von 47,38 Millionen Euro. Das meldete der Alpenländische Kreditorenverband akv im Anschluss an die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen.

Die enorme Höhe der derzeitigen Bestreitungen erkläre sich damit, dass viele Forderungen derzeit noch nicht abschließend geprüft werden konnten, etwa, weil die vorgelegten Unterlagen unvollständig waren oder Anspruchsgrundlagen erst zu klären sind.

René Benko vor Gericht! Erster Auftritt nach Pleite

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    Sein Immo-Imperium ist zerbröselt, jetzt zeigte sich René Benko erstmals wieder nach dem Zusammenbruch. Er erschien am 24. April in Innsbruck bei Gericht.
    Sein Immo-Imperium ist zerbröselt, jetzt zeigte sich René Benko erstmals wieder nach dem Zusammenbruch. Er erschien am 24. April in Innsbruck bei Gericht.
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    Weitere Ansprüche?

    "Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der derzeit in Prüfung befindlichen Rolle von Rene Benko im Signa-Konzern weitere Ansprüche geltend gemacht werden", so der akv.

    Bei der am 10. April 2024 abgelaufenen Anmeldefrist handelt es sich um keine Sperr- bzw. Präklusionsfrist, sodass noch nicht angemeldete Forderungen noch nachträglich angemeldet werden könnten.

    Aufklärung wird schwierig

    Benko war zwar ursprünglich Gründer und Mastermind der Signa-Gruppe, jedoch hatte er über Jahre keine Gesellschafter- und Geschäftsführerfunktionen mehr inne. Vielmehr hat er den Vorsitz eines sogenannten Beirats in der Signa Holding GmbH übernommen, musste diesen aber im November 2023 auf Drängen wichtiger Gläubiger abgeben.

    Als Einzelunternehmer hatte er mehrere Beraterverträge mit verschiedenen Unternehmen aus der Signa-Gruppe, was er auch im Insolvenzantrag ausführte. Diese Verträge sollen aber alle bereits aufgelöst worden sein.

    "Wesentlich wird daher sein, ob René Benko tatsächlich lediglich in beratender Funktion tätig war oder als faktischer Geschäftsführer fungierte, was von vielen Wegbegleitern und Beteiligten in den letzten Monaten bereits so dargestellt wurde", erklärt der Alpenländische Kreditorenverband. Das werde auch ein wesentlicher Aspekt in den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in Liechtenstein und in Österreich sein.

    Der akv weiter: "Das Ergebnis dieser Überprüfungen wird auch Reflexwirkungen auf das gegenständliche Insolvenzverfahren haben, insbesondere ob (weitere) Schadenersatzansprüche an René Benko bzw. seine Insolvenzmasse herangetragen werden. Mögliche Verurteilungen hätten zudem negative Auswirkungen auf Entschuldungsmöglichkeiten."

    Benko soll NICHTS mehr haben

    Sein Beratungsunternehmen hat also keinerlei Aufträge mehr, wurde zu Beginn des Verfahrens auch offiziell geschlossen. Benko selbst ist offenbar nur angestellt, er stehe "in einem unselbstständigen Dienstverhältnis".

    Die Gläubigervertreter enthüllen: "Betreffend einer möglichen Vermögensverwertung steht zumindest für Österreich fest, dass René Benko hier weder über Liegenschaftsvermögen noch über Beteiligungen verfügt. Mit Ausnahme einer nicht werthaltigen Beteiligung sollen in Österreich auch keine Treuhandschaften vorliegen."

    Bei diversen Stiftungen wie der Laura Privatstiftung und der ebenfalls insolventen Familie Benko Privatstiftung soll er nicht Begünstigter sein, ebenso bei den in Liechtenstein ansässigen INGBE und ARUAL Stiftungen.

    Jetzt muss der frühere Luxus-Lebemann sein komplettes Vermögensverzeichnis offenlegen. Ein solches hat vollständig und richtig zu sein, falsche oder unvollständige Angaben sind gerichtlich strafbar.

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      Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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