"So etwas hatten wir noch nie"

Behörden-Streit eskaliert – Schweinebauer in Beugehaft

Ein steirischer Landwirt darf seinen Saustall nicht nutzen, liegt seit Jahren im Streit mit den Behörden. Jetzt soll der Schweinezüchter in Beugehaft.
Newsdesk Heute
19.03.2025, 14:57

Wiehert der Amtsschimmel oder stinkt die Sache zum Himmel? Ein seit zehn Jahren schwelender Streit zwischen Landwirt Gerhard Strobl aus Unterlamm und den steirischen Behörden erreicht eine neue Eskalationsstufe. Dem wehrhaften Bauern droht wegen seines Schweinestalls nun sogar Zeit hinter Gitter – zum dritten Mal!

"So einen Fall hatten wir noch nie", sagen selbst zuständige Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark in Feldbach zur "Kleinen Zeitung". Der Schweinezüchter selbst hält unerschütterlich in einem Flugblatt fest: "Ich habe nichts verbrochen!"

Auslöser der absurd anmutenden und durchaus verzwickten Causa war eine Beschwerde über die Geruchsbelästigung seiner rund 500 Schweine. Der Hof liegt im Nahebereich von mehreren Gästehäusern.

Daraufhin suchte er um Benützungsbewilligung für Gebäude, die schon sein Vater errichtet hatte, an. Die baupolizeiliche Begutachtung brachte aber bauliche Mängel ans Licht, Strobl wurde eine Nachrüstung für den Stall auferlegt. 2015 folgte ein teilweises Benützungsverbot.

"Lüftungs-Hersteller haben mich ausgelacht"

"Es ist uns gar kein anderer Weg übergeblieben, sonst mache ich mich als Verantwortlicher der Baubehörde strafbar", beteuert Unterlamms Bürgermeister Robert Hammer gegenüber dem Medium. Drei Jahre habe er Landwirt dann sogar ein Bauansuchen für den Umbau samt Lüftungsanlage vorgelegt, das auch genehmigt worden sei. "Seither ist jedoch nichts umgesetzt worden", sagen die Behörden.

Strobl fühlt sich in seiner Existenz als Vollerwerbskleinbauer bedroht. Er dürfe den Stall zwar nicht benutzen, brauche ihn für seine Tiere jedoch unbedingt. Der erforderliche Umbau sei für ihn "technisch und finanziell nicht möglich", die Anforderungen aus den Lärm- und Geruchsgutachten utopisch, meint er: "Die Lüftungs-Hersteller haben mich ausgelacht, als ich gesagt habe, wie leise das Gerät laufen muss."

"Das gelindeste Zwangsmittel"

Dennoch, nach acht bezahlten Geldstrafen droht ihm nun selbst gesiebte Luft im Polizeianhaltezentrum in Graz. Er soll für 20 Tage in Beugehaft! "Die Beugehaft ist hier das gelindeste zum Ziel führende Zwangsmittel", begründet die BH diesen krassen Schritt. Auch das Landesverwaltungsgericht urteilte beim Berufungsversuch, dass Strobl in einer Bringschuld und die Zwangsstrafe rechtmäßig verhängt worden sei.

Der Schweinezüchter hofft nun doch auf ein Entgegenkommen der Behörden, "damit wir eine Lösung finden, die mich als Kleinbauer überleben lässt." Bürgermeister Hammer ist mit seinem Latein am Ende, sowohl Gemeinde als auch Bezirkshauptmannschaft hätten versucht, zu helfen.

Ende angekündigt

Auch Feldbach bleibt hart: "Das Benützungsverbot kann erst nach einem Umbau, entsprechend dem rechtskräftigen Baubescheid, aufgehoben werden." Ewig werde man die Causa aber nicht weiterführen, betont man dort. Gleichzeitig beruhigt die BH, auch das Maximum von einem vollen Jahr Beugehaft wolle man nicht ausreizen. Die bittere Nachricht für Strobl: "Davor müssten wir das Gebäude wohl zwangsversiegeln und die Schweine woanders unterbringen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 19.03.2025, 15:03, 19.03.2025, 14:57
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite