Oberösterreich

Behörde verweigerte Pflegegeld für schwer krankes Kind

Eine Familie aus OÖ war völlig verzweifelt. Die PVA verweigert ihr das Pflegegeld, obwohl sie ein schwer krankes Kleinkind zur versorgen haben. 

Peter Reidinger
Eine Familie aus Braunau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, weil die PVA kein Pflegegeld für ihr schwer krankes Kind bewilligte.
Eine Familie aus Braunau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, weil die PVA kein Pflegegeld für ihr schwer krankes Kind bewilligte.
Getty Images/iStockphoto

Seit der Geburt leidet das Kind einer Innviertler Familie an einer massiven Ernährungs- und Verdauungsstörung. Die Familie hat bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Begründung: Der Pflegeaufwand ist wegen der Erkrankung des Kindes viel zeitintensiver und aufwendiger als bei gleichaltrigen, gesunden Kindern. Trotzdem wurde der Antrag einfach abgelehnt. Das wollte und konnte die Familie nicht auf sich sitzen lassen. Sie wendete sich an die Arbeiterkammer in Braunau.

"Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab tatsächlich einen Pflegebedarf, der das Pflegegeld der Stufe 3 rechtfertigte."

Völlig unverständlich, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einer Familie mit einem schwer kranken Kleinkind das Pflegegeld verweigert hatte. Aber die Behörde hatte die Rechnung ohne die AK gemacht. Denn die Rechtsexpertinnen der Bezirksstelle Braunau zogen im Namen der Familie vor Gericht – und bekamen Recht. Die Familie bekam das Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen.

Das Arbeits- und Sozialgericht sprach daraufhin der Familie Pflegestufe 3 für das schwer kranke Kind zu. 

"Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

"Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf. Zudem übernehmen wir in Pflegegeldfällen auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglieder sind", so Stangl.

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    Fotos: iStock; Sabine Hertel
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