Strenge Buße

Beamter onanierte in Thermenbecken – 2.000 Euro Strafe!

Das Verhalten eines Justizbediensteten rief nun die Bundesdisziplinarbehörde auf den Plan: Der Mann hatte im Schwimmbecken masturbiert.

Wien Heute
Beamter onanierte in Thermenbecken – 2.000 Euro Strafe!
Das Verhalten des Beamten zog eine Disziplinarstrafe nach sich (Symbolbild).
Getty Images

Wie ein Fisch im Wasser fühlte sich offenbar ein Beamter in einer Therme: Der Justizbedienstete entspannte wohl zu sehr und onanierte im rechten Eckbereich des großen Innenbeckens unter Wasser – bis zur Ejakulation. Das außerdienstliche Verhalten des Kanzlei-Angestellten schlug allerdings hohe Wellen: Denn zwei (erwachsene) Thermengäste fanden das Benehmen gar nicht spritzig und schlugen Alarm.

Der Mann wurde angezeigt, das eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen § 218, Abs. 2 des Strafgesetzbuches (geschlechtliche Handlung in der Öffentlichkeit) wurde aber von der Staatsanwaltschaft nach Bezahlung einer Geldbuße von 880 Euro beendet.

Beamter schämt sich für Vorfall

Nicht so das disziplinarrechtliche Verfahren: "Der Beamte hat seine Dienstpflicht dadurch schuldhaft verletzt, wonach der Beamte in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt", urteilten die Richter.

In der mündlichen Verhandlung gab der Beamte den Vorfall zu: Er habe nicht mitbekommen, dass andere Badegäste sein Verhalten beobachtet hätten. Seine Gedanken seien abgeschweift. Andere Badegäste habe er in der näheren Umgebung nicht gesehen, sonst hätte er "das" auch nicht gemacht. Es tue ihm leid, er schäme sich dafür, und es werde nie wieder vorkommen, versicherte der Mann.

Strenge Strafe als Abschreckung

Über den Justizbediensteten wurde eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro – knapp die Hälfte seines Monatsbruttobezugs – verhängt. Zusätzlich muss er noch rund 400 Euro Kostenbeitrag leisten. Die strenge Strafe soll als Abschreckung für andere Staatsbedienstete dienen: "In generalpräventiver Hinsicht ist die Verhängung einer spürbaren Disziplinarstrafe erforderlich, um gegenüber anderen Bediensteten aufzuzeigen, dass gegen derartige Dienstpflichtverletzungen entschieden vorgegangen wird", heißt es seitens der Bundesdisziplinarbehörde.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Justizbediensteter wurde zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt, nachdem er in einem Thermenbecken masturbiert hatte.
    • Die strenge Strafe soll als Abschreckung für andere Staatsbedienstete dienen und das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben erhalten.
    red
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