Österreich
Bauern sollen Schafe nicht an Moslems verkaufen
Ein skurriles Schreiben der BH Murtal, das dem "Standard" vorliegt, sorgt für Empörung: Landwirte sollten ihre Schafe lieber nicht an Muslime verkaufen.
Wie der "Standard" berichtet, schickte die Bezirkshauptmannschaft von Murtal an die örtlichen Bauern ein Schreiben aus, in dem ihnen umstrittene Tipps erteilt werden. Da das muslimische Opferfest bald ansteht - es findet heuer zwischen 31. August und 4. September statt - und das sogenannte Schächten nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten sei, sollten laut dem Brief "keine kleinen Wiederkäuer an Personen verkauft werden dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Tiere geschächtet werden."
Ein Schafbauer aus dem Murtal, der sich an den "Standard" wandte, ist entsetzt und ratlos. Er frage sich, woher er und andere Landwirte erkennen sollten, wann der Verdacht besteht, dass eine Person ein Gesetz nicht einhalten wird. "Bei welchen Menschen besteht der Verdacht, dass sie Gesetze nicht einhalten? Bei Menschen mit dunkler Hautfarbe? Bei Menschen mit ausländischem Akzent?"
Außerdem würde ihn die Aufforderung der Behörde, nicht an Muslime zu verkaufen, sehr an die Parole "Verkauft nicht an Moslems" erinnern. Abgesehen davon, dass ihm - und seinen Kollegen - grundsätzlich keiner vorschreiben kann, an wen er sein Vieh verkauft, sei für ihn unerklärlich "nach welchen Parametern wir Landwirte ermitteln sollen, ob es sich bei potenziellen Käufern um Menschen muslimischen Glaubens handelt, die zu Gesetzesbrüchen neigen?"
Peter Wagner, der Leiter der Veterinärdirektion von der Fachabteilung für Gesundheit und Pflegemanagement des Landes Steiermark, könne nach Anfrage der Tageszeitung nicht erklären, auf welcher Rechtsgrundlage das Schreiben ausgeschickt wurde. "Natürlich ist es zulässig zu verkaufen, und man kann nicht automatisch einen Verdacht haben", wird er zitiert.
Illegale Schächtungen
Laut weiteren Aussagen des Sprechers soll es im Vorjahr im Bezirk Weiz jedenfalls eine illegale Schächtung von 79 Schafen gegeben haben. Deshalb bestünde auch Grund zur Sorge.
Schächtungen sind nur unter der Aufsucht eines Tierarztes erlaubt, zudem müssen die Tiere betäubt werden. In der Steiermark gebe es lediglich zwei Betriebe, in denen das rituelle Schlachten von koscheren Tieren genehmigt ist.
(red)