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Bauer soll 2.500 € für Facebook-Posting blechen

Einem jungen Landwirt aus Zillingdorf (NÖ) soll sein Weihnachtsgruß via Facebook nun sehr teuer kommen. Das berichtet der ORF-"Bürgeranwalt".

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Christoph Eiböck soll wegen eines Facebook-Postings nun knapp 2.500 Euro blechen.
Christoph Eiböck soll wegen eines Facebook-Postings nun knapp 2.500 Euro blechen.
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Am Wochenende erzählte der ORF-"Bürgeranwalt" vom Fall von Christoph Eiböck, einem niederösterreichischen Landwirt, der aufgrund eines Facebook-Postings nun eine saftige Rechnung begleichen soll. Zu Weihnachten habe sich der junge Bauer im Internet um ein lizenzfreies Foto umgesehen, das seine Festtagsgrüße optisch untermalen sollte.

Monate nach seinem Weihnachts-Posting auf Facebook bekam Christoph Eiböck einen eingeschriebenen Brief von einem Rechtsanwalt. In dem Schreiben forderte der Anwalt im Namen eines Fotografen 2.483 Euro Schadenersatz von dem Landwirt. Außerdem solle Eiböck erklären, das Foto künftig nicht mehr zu verwenden. Die hohe Forderung schlüsselte der Rechtsanwalt wie folgt auf: 898 Euro doppeltes Lizenzentgelt, 1.321 Euro Anwaltskosten, 264 Euro Umsatzsteuer.

Peter Resetarits berichtete von dem Fall.
Peter Resetarits berichtete von dem Fall.
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"Ich habe das für einen Scherz gehalten", sagte der Niederösterreicher in der ORF-Sendung. Nach dem Einlangen des Anwaltsschreibens habe Eiböck das Foto umgehend von seiner Facebook-Seite entfernt und den angeblichen Urheber des Grußfotos im Internet recherchiert. Dabei machte er eine brisante Entdeckung: "Ich habe sehr viele Berichte von Leuten gefunden, denen es genauso gegangen ist wie mir", so Christoph Eiböck. Eine Masche also?

Zwischen dem Rechtsanwalt und dem Beklagten kam es im Anschluss an die ORF-Sendung zu einer außergerichtlichen Einigung. Über Details dieses Vergleichs ist nichts bekannt.

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    Chiara Ferragni scheint nicht zu frieren.
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