Niederösterreich
Ehemann schoss Frau in Bauch – Opfer brauchte 14 OPs
Weil sie Ende März die Trennung wollte, sah ein 61-Jähriger im Bezirk Melk rot und schoss der Analystin in den Bauch. Jetzt musste er vor Gericht.
Für ein blutiges Beziehungsdrama musste heute ein Mostviertler (61) in St. Pölten vor ein Schwurgericht. Weil die Analystin die Trennung wollte, holte der 61-Jährige in Reitern (Maria Taferl, Bezirk Melk) seinen russischen Karabiner (Anm.: er besaß mehrere Langwaffen legal) und feuerte auf seine Gattin. Die Analystin sackte mit einem Bauchschuss zusammen ("Heute" berichtete).
Kochkurs-Liebe
Vor Gericht in St. Pölten wurde die Bluttat heute nochmals genau durchleuchtet: Der Mostviertler und die Ostdeutsche hatten sich über einen Kochkurs im Internet kennen und lieben gelernt. Das Paar ließ sich schließlich in einem Haus in Reitern nieder. Laut Angeklagtem sei die Ehe gut gewesen, er trank regelmäßig. "Einige Bier am Tag, damit ich besser schlafen kann", so der 61-Jährige.
Streit wegen Bekanntem
Am Tattag Ende März 2020 bekam die Ostdeutsche einen Anruf und schlechte Neuigkeiten. Ein Bekannter, den der 61-Jährige ohnedies nicht mochte, war gestorben. Es kam zum Streit, er ging daraufhin in den Keller und zwickte einige Biere. Als er am Abend wieder raufkam, machte er eine abschätzige Bemerkung über den Toten, daraufhin geriet die Frau in Rage und wollte die Scheidung.
Künstlicher Darmausgang
Er ging laut Anklage ins Schlafzimmer, holte seinen Karabiner, ging damit in die Küche und schrie "Du Kommunistin, wir erschießen Euch alle" und drückte ab. Die Frau wurde unterhalb des Bauchnabels getroffen, der gesamte Genitalbereich war zerfetzt. Sie schrie noch: "Was tust Du!? Hol mir ein Handy!" Der Gatte brachte ihr das Smartphone. Damit rief die Schwerverletzte selbst die Rettung. Der Schütze lief daraufhin zum Nachbarn und beichtete die Tat.
14 Operationen
Die Frau wurde im St. Pöltner Krankenhaus notoperiert, überlebte und ist heute noch schwer gezeichnet, hat einen künstlichen Darmausgang. Das Opfer hat mittlerweile 14 Operationen hinter sich, wird vermutlich das ganze Leben an den Folgen leiden.
"Fühlte mich so klein"
Vor Gericht meinte der Angeklagte: "Ich habe den Schuss gar nicht gehört, sah mich neben mir stehen. Beim Nachbarn war alles so groß und ich so klein. Viel mehr Erinnerungen hab ich gar nicht." Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte gut 1,9 Promille intus.
Die Geschworenen entschieden einstimmig mit 8:0-Stimmen: Es war Mordversuch. Die Strafhöhe: Elf Jahre Haft (nicht rechtskräftig), denn es gab zahlreiche Milderungsgründe (unbescholten, geständig zur Tat).