Charlotte überlebte nicht

Baby starb nach Hausgeburt: Hebamme in Wien verurteilt

Nach Komplikationen bei einer Hausgeburt verstarb ein Baby in der Klinik-Donaustadt. Nun stand die Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Thomas Peterthalner
17.02.2025, 17:41

Die Geburt ihrer kleinen Tochter endete für eine Mutter im September 2023 in einer Tragödie: Die Hausgeburt verlief alles andere als nach Plan. Es kam zu Komplikationen, die Hebamme alarmierte den Notarzt. Trotzdem verstarb Baby Charlotte traurigerweise fünf Tage später im Krankenhaus. "Das Licht der Ermittlungen lag schnell auf mir", berichtet Hebamme Margarete W. in ihrem Podcast. Nun stand die 42-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht in Wien.

Mutter wollte Hausgeburt

"Für mich war die Frau keine Hochrisikopatientin", so die angeklagte Hebamme am "Landl". Ein Kaiserschnitt bei der vorangegangenen Geburt ihres Sohnes und das Alter der Frau (38) hätten nicht gegen eine Hausgeburt gesprochen. Die Hebamme betreute bereits rund 500 Hausgeburten. Die Mutter der verstorbenen Charlotte hatte sich aktiv für eine Hausgeburt mit der Hebamme entschieden. "Ich wollte nicht wieder ins Krankenhaus gehen", berichtete die Mutter in der Podcast-Folge.

Ärzte rieten von Hausgeburt ab

Hausgeburten nach einem Kaiserschnitt sind in Österreich zwar erlaubt, gelten jedoch als umstritten. Mediziner hätten der Mutter von der Hausgeburt abgeraten, heiß es vor Gericht. Die Angeklagte habe davon gewusst, sich aber nicht von der Hausgeburt abbringen lassen. "Die Krankenhäuser raten fast immer von Hausgeburten ab", verteidigte sich die angeklagte Hebamme. Als die Herztöne des Babys schwächer wurden, habe sie sofort Hilfe geholt. Ärzte brachten das Mädchen in der Klinik Donaustadt auf die Welt, doch das Baby hatte einen Sauerstoffmangel erlitten, verstarb ein paar Tage später.

Mutter gab Hebamme keine Schuld

Margarete W. habe grob fahrlässig gehandelt, so die Staatsanwaltschaft. Die 42-Jährige habe sich nicht an die Bestimmungen des Hebammengesetzes gehalten. Die Angeklagte sah das anders, bekannte sich "nicht schuldig". Die Mutter des verstorbenen Babys gab der Angeklagten keine Schuld am Tod des Mädchens. "Ich würde mir wünschen, dass dieses Verfahren eingestellt wird und mir und meiner Familie der Raum zur Trauer und Verarbeitung unseres Schicksals gegeben wird“, hieß es in einer Erklärung, die sie am Landesgericht verteilen ließ.

15 Monate bedingt

Das Baby hätte überlebte, wenn innerhalb von 20 Minuten gehandelt worden wäre, meinte die Gutachterin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Barbara Maier. "Sie haben ein Verhalten gesetzt, dass man so nicht hätte setzen dürfen", so der Richter. Urteil am Montag wegen grob fahrlässiger Tötung: 15 Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.

Wird Zulassung entzogen?

"Nun wird zu prüfen sein, ob bei Frau W. im Hinblick auf das Urteil die Voraussetzungen für die Berufsausübung weiterhin gegeben sind. Die Magistratsabteilung 40 in Wien als zuständige Behörde für eine vorläufige Untersagung der Berufsausübung hat bereits ein Verfahren eingeleitet", schreibt das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) in einer Aussendung.

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{title && {title} } pet, {title && {title} } 17.02.2025, 17:41
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