Österreich

Baby in Schacht gelegt: 18 Monate teilbedingt

Heute Redaktion
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Das Baby wurde in einem Schacht entsorgt.
Das Baby wurde in einem Schacht entsorgt.
Bild: iStock, heute.at

Das Urteil gegen jene 32-jährige Frau, die ihr Neugeborenes in einen Schacht gelegt hat, ist da: 18 Monate, davon sechs unbedingt. Nicht rechtskräftig.

Die Frau sagte am Landesgericht in Ried, sie sei wie "ferngesteuert" gewesen, an jenem Tag im Juni, als sie ihr Neugeborenes nach der Geburt laut Anklage in einen Kellerschacht gelegt hat. Und: Sie sei froh, dass das Baby die Weglegung überlebt hat.

Die Frau, die wegen Vermögensdelikten mehrfach vorbestraft ist, sagte aus, sie habe gar nicht gewusst, dass sie schwanger war. Am Tag der Geburt sei sie bei ihrer Schwester kurz auf der Toilette gewesen. "Plötzlich war das Baby da". Sie habe zu dem Zeitpunkt "nichts gedacht und nichts gefühlt", sagte sie laut ORF beim Prozess.

Laut Anklage nahm sie dann eine Nagelschere, schnitt die Nabelschnur durch, legte sie dem Buben über den Hals. Danach wurde es in Tücher gewickelt, in eine Tasche gesteckt. Diese stellte sie demnach dann in einen Kellerschacht beim Nachbarhaus.

In Österreich ist es seit 2001 möglich, ein Baby anonym in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Das bedeutet, dass die Mutter ihren Namen nicht nennen muss. Das Kind wird danach vom Kinder- oder Jugendamt an Adoptiveltern vermittelt.

Nach einer Geburt gibt es die Möglichkeit so genannter "Babyklappen". Es wird aber betont, dass die anonyme Geburt vorzuziehen ist, da es dabei medizinische Betreuung gibt.



Alarm durch Wimmern

Kurz danach kamen ihr schon ihre Tochter und ihre Nichte entgegen, baten sie, mit ihr ein Eis zu holen. Das machte sie dann auch. Schon während der Fahrt sei ihr dann bewusst geworden, was sie gemacht hat. Nach einer halben Stunde, als sie in den Hof zurückkam, war schon die Polizei da. Alarm hatten Nachbarn geschlagen, sie hatten das Baby wimmern gehört.

Das Gericht verurteilte die Frau schließlich nicht wegen "Versuchter Tötung eines Kindes bei der Geburt", sondern wegen Aussetzung. Begründung: Dass die Frau zurückkehrte, könne man als Rücktritt vom Versuch werten.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.

Die Frau erhofft sich nach wie vor, den Buben, der derzeit nicht bei ihr ist, einmal zurückzubekommen.



Informationen zum Thema "anonyme Geburt" und Babyklappen gibt es hier auf Netdoktor. (rep)