Mit 114 km/h am Gürtel
Auto weg – Wiener Raser muss jetzt mit Öffis fahren
Anfang März fuhr ein junger Wiener mit seinem VW Scirocco mit 114 km/h am Wiener Gürtel. Der Führerschein und sein Auto sind jetzt weg.
Wiens erster Autofahrer musste am 3. März sein Fahrzeug abgeben. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug, da der Lenker kurz zuvor mit Tempo 114 über den Hernalser Gürtel gerast ist. Dabei bedrängte und gefährdete er laut Polizei andere Verkehrsteilnehmer. Dichtes Auffahren an andere Fahrzeuge, abrupter Fahrstreifenwechsel sowie überhöhte Geschwindigkeit: Der Lenker musste an jenem Abend nicht nur seinen Führerschein abgegeben, sondern eben auch seinen geliebten VW Scirocco.
Lebenslanges Lenkverbot
Zuerst stand im Raum, dass er seinen getunten Volkswagen nicht mehr wiederbekommen würde und das Fahrzeug im Zuge einer Versteigerung auf dem Markt kommen sollte. Nun ist aber klar: Der Wiener hat sein Auto doch noch zurückbekommen. Lenken darf er es dennoch nicht mehr – und zwar für immer.
Erste Raser-Abnahme – dieses Auto krallte sich die Polizei
Volkswagen unter Marktwert verkauft
"Heute" schaffte es den jungen Mann telefonisch zu erreichen. Im "Heute"-Talk zeigte sich der KFZ-Techniker einsichtig. "Ich habe das Auto zurückbekommen und habe es direkt verkauft. Immerhin darf ich es nicht mehr fahren, also musste es weg", erzählt er gegenüber "Heute". Über Zahlen wollte er nicht sprechen. Fix ist aber, dass der aufgemotzte VW Scirocco unter seinem eigentlichen Marktwert verkauft wurde.
Ein Video aus alten Zeiten:
Sein ehemaliger Besitzer muss nun mit den Öffis in die Arbeit fahren. Statt 20 Minuten braucht er jetzt knapp eine Stunde in eine Richtung. Dennoch hofft er, dass er zumindest seinen Führerschein in wenigen Monaten wiederbekommen wird: "Ich brauche den für meine Arbeit, ansonsten könnte ich auch noch meinen Job verlieren."
Härtere Regeln seit März
Seit Anfang März werden Extrem-Raser in Österreich hart bestraft. Neben einer erhöhten Geldstrafe kann jetzt auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Behörden nun möglich, das Raser-Auto zumindest vorläufig zu beschlagnahmen. Unter Umständen kann der Raser dann auch enteignet und sein Fahrzeug versteigert werden.