Strafe für Billig-Fluglinie

Ausschnitt zu tief – Frau darf nicht mitfliegen

Weil der Ausschnitt einem Mitarbeiter unangemessen erschien, verweigerte er der Frau die Mitreise. Jetzt kassierte die Fluglinie eine Strafe.

Heute Life
Ausschnitt zu tief – Frau darf nicht mitfliegen
Die Billig-Fluglinie Vueling muss jetzt die Konsequenzen tragen. (Symbolbild).
iStockphoto.com; Collage: heute.at

Zu sexy für ein Passagierflugzeug, oder doch sexistisch? Wie die "Mallorca Zeitung" und "Ultima Hora" berichten, muss die Billig-Fluglinie Vueling jetzt die Konsequenzen für einen Vorfall tragen, der sich 2019 ereignete. Eine Frau wollte am Flughafen von Palma de Mallorca ein Flugzeug nach Barcelona nehmen, als ihr ein Besatzungsmitglied die Mitreise verweigerte. Der Grund: Der Ausschnitt ihres Bodys sei unangemessen. Obwohl die Betroffene und andere Passagiere dagegen protestierten, durfte die Frau nicht mitfliegen. Der Angestellte soll gedacht haben, die Dame trage einen Badeanzug.

Das sagt die Fluglinie

Ein Sprecher von Vueling äußerte sich in der englischen Zeitung "The Mirror": "Die Transportbedingungen von Vueling dienen dazu, die Sicherheit aller Passagiere an Bord zu schützen und ihr Verhalten zum Wohle aller zu regeln. Wie es bei den meisten kollektiven Beförderungen der Fall ist, und das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Diese Transportbedingungen ermöglichen es der Fluggesellschaft, Fluggästen, deren Verhalten nicht den Vorschriften entspricht, den Zugang zu verweigern. Der Fluggast trug einen Badeanzug. Die Antwort auf die Aufforderung des Mitarbeiters war beleidigend, und nur deshalb wurde beschlossen, die zuständigen Behörden einzuschalten und ihr den Flug zu verweigern". Laut Augenzeugen soll die Betroffene während des Vorfalls jedoch ruhig geblieben sein.

Strafe für sexistisches Verhalten

Der spanische Verbraucherschutzverband Facua zeigte den Fall bei Spaniens Staatlicher Agentur für Flugsicherheit AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) an. Es handle sich um "eine diskriminierende Praxis mit sexistischen Untertönen" und erinnerte daran, dass es keine Vorschriften gebe, die den Zutritt von Passagieren aufgrund ihrer Kleidung ausdrücklich verbieten, solange dies nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Die ASEA verhängte eine Geldstrafe von 28.000 Euro gegen die Fluggesellschaft und außerdem eine weitere Strafe, weil die europäischen Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung nicht eingehalten wurden.

Auf den Punkt gebracht

  • Die Billig-Fluglinie Vueling wurde bestraft, weil sie einer Frau die Mitreise verweigerte, da ihr Ausschnitt als unangemessen empfunden wurde
  • Obwohl die Fluglinie behauptete, die Frau habe einen Badeanzug getragen und sich beleidigend verhalten, wurde eine Geldstrafe von 28.000 Euro verhängt, da das Verhalten als diskriminierend und sexistisch eingestuft wurde
  • Die Behörden stellten außerdem fest, dass die Fluggesellschaft die europäischen Vorschriften über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste nicht eingehalten hatte
red
Akt.