Wien

Auch Sportler So hart ist neue Masken-Pflicht im Freien

An fünf belebten Plätzen in Wien wird während des Osterlockdowns eine Maskenpflicht im Freien verhängt. Wer aller Masken tragen muss, wer nicht.

Roman Palman
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 FFP2-Maskenpflicht bald auch im Freien am Donaukanal
FFP2-Maskenpflicht bald auch im Freien am Donaukanal
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Die Verordnung zur Maskenpflicht an besonders belebten öffentlichen Orten in Wien wird im Landesgesetzblatt noch heute veröffentlicht. Wie "Heute" schon vorab recherchierte, sind die Regeln hammerhart:

An fünf genau definierten Orten muss mit dem Beginn der "Osterruhe" am Gründonnerstag auch im Freien Maske getragen werden. Wer sich hier aufhält oder auch nur über die Plätze spaziert, muss eine FFP2-Maske vor dem Gesicht haben.

Das gilt auch für die vielen Hobbysportler, die vor allem am Donaukanal bei Schönwetter unterwegs sind. Die Regelung greift etwa auch beim Joggen. 

Ausnahme

Ausgenommen sind davon nur Personen in Fahrzeugen mit Nummerntafeln, die auch eine Lenkberechtigung erfordern. Heißt: Wer im Auto oder auf dem Moped beispielsweise über den Schweden- und Karlsplatz düst, darf im Gefährt unbeschwert durchatmen.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass alle E-Scooter- und Radfahrer sehr wohl Masken tragen müssen. 

An diesen Orten gilt Maskenpflicht

Konkret gilt die Maskenpflicht am Donaukanal, am Stephansplatz, am Maria-Theresien-Platz zwischen dem Kunsthistorischem und dem Naturhistorischem Museum, am Karlsplatz und am Schwedenplatz.

Beim Karlsplatz sind Resselpark, Rosa-Mayreder-Park, Esperantopark und Gerardipark umfasst, die Grenze verläuft von der Gebäudefront der TU Wien bis hin zu Kreuzherrengasse und Maderstraße beziehungsweise entlang der Fahrbahn Karlsplatz, entlang der Operngasse und der Friedrichstraße.

An diesen Plätzen in Wien gilt die Maskenpflicht.
An diesen Plätzen in Wien gilt die Maskenpflicht.
APA-Grafik / picturedesk.com

Beim Maria-Theresien-Platz ist der Bereich zwischen Burggasse und Babenbergerstraße sowie zwischen Burgring und Museumsplatz umschlossen. Die Grenzen bilden die Einfriedung der Museen entlang der Burggasse, des Burgringes und der Babenbergerstraße sowie die Gebäudefront des Museumsquartiers und der Platz der Menschenrechte.

Beim Schwedenplatz trifft es den Bereich zwischen Morzinplatz und Postgasse sowie Franz-Josefs-Kai und Gebäudefronten Schwedenplatz. Beim Donaukanal gilt die Pflicht im gesamten Uferbereich und dem Treppelweg zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke. Am Stephansplatz sind der Platz rund um den Dom und der Stock im Eisen Platz umfasst. Richtung Graben und Richtung Kärntner Straße zieht sich der Bereich bis zu den U-Bahn-Aufgängen.

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