Niederösterreich
"Nicht auffindbar": Justizpanne bei Mordverdächtigem
Auch der dritte Tatverdächtige (23) im Fall Leonie ist vorbestraft, saß in Haft: Körperverletzung, geschlechtliche Nötigung, schwere Nötigung.
Am Mittwochabend wurde in der U6-Station Michelbeuern ein dritter Verdächtiger im "Fall Leonie" festgenommen. Was er zur mutmaßlichen Tat beigetragen hat, ist noch nicht gesichert (es gilt die Unschuldsvermutung). Der 23-Jährige dürfte aber in der Nacht auf Samstag zum 16-Jährigen und 18-Jährigen in die Wohnung in Donaustadt dazugestoßen sein und soll XTC (Ecstasy) und Kokain mit sich geführt haben. Davor hatte der 16-Jährige Leonie am Donaukanal getroffen und in die Wohnung des 18-Jährigen geführt.
Eines ist jedenfalls fix: Die Strafakte des dritten Verdächtigen ist beachtlich und sein Asylverfahren mit einer schweren Panne behaftet.
Negativer Asylbescheid
Im Jahr 2015 hatte der 23-Jährige einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt, drei Jahre später - also 2018 - wurde das Asylverfahren negativ bescheidet. Noch im gleichen Jahre legte er Beschwerde ein, 2019 dann wurde am Bundesverwaltungsgericht ohne den Beschwerdeführer verhandelt.
Panne bei Abschiebung
Noch im November 2019 wurde der 23-Jährige in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert, dann im Mai 2020 entlassen. Im gleichen Jahr noch stellte der Bundesverwaltungsgerichtshof das Verfahren ein, mit der Begründung, dass der 23-Jährige nicht mehr auffindbar sei. Gleichzeitig wurde der 23-Jährige jedoch von der Bewährungshilfe betreut. "Da weiß die linke Hand nicht, was die Rechte tut", so ein Insider kopfschüttelnd.
In Summe wurde der 23-Jährige 5 Mal polizeilich angezeigt (Suchtmittel, Körperverletzung, schwere Nötigung, Waffengesetz), wurde wegen Körperverletzung, geschlechtlicher Nötigung und versuchter schwerer Nötigung im November 2019 zu 24 Monaten teilbedingter Haft (sechs Monate davon unbedingt) verurteilt.
Nachbar des zweiten Tatverdächtigen: "Immer Streit" - hier das Video:
Letzte Anzeige erst vor kurzem
Das bedeutet auch, dass der 23-Jährige aufgrund der gesetzlichen Frist von zwei Jahren nach dem Beschluss der Einstellung des Beschwerdeverfahrens einen faktischen Abschiebeschutz hat.
Die nächste Anzeige war übrigens erst heuer - wegen des Besitzes einer Waffe trotz Waffenverbotes.
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