Niederösterreich
Armutskonferenz kritisiert neues Sozialhilfegesetz
In NÖ und OÖ wird die Sozialhilfe neu geregelt. Neben Flüchtlingsfamilien treffe das auch viele andere hart, kritisiert die Armutskonferenz.
Wie berichtet wird die Mindestsicherung in Niederösterreich und auch Oberösterreich wieder auf Sozialhilfe umbenannt und gesetzlich neu geregelt. Unter anderem mit der Folge, dass Menschen die nur humanitäres Bleiberecht haben, aus der Grundversorgung fliegen - mehr dazu hier. Während Freiheitliche wie der niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl die Änderungen begrüßen, gibt es von anderen Seiten Kritik.
Kritik von der Armutskonferenz
So meldete sich am Donnerstag die Armutskonferenz in Form einer Pressekonferenz zu Wort. Die Abschaffung der Mindestsicherung und das verabschiedete neue „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ seien demnach ein Rückschritt in der Armutsbekämpfung in Österreich. Das Gesetz verschärfe bestehende Armutslagen, degradiere Betroffene zu „Bittstellern“ und eröffne neue Hürden und Unsicherheiten für Menschen in ohnehin schwierigen Situationen.
Oberösterreich und Niederösterreich haben das Sozialhilfegesetz als bisher einzige Bundesländer bereits eingeführt. Salzburg, Kärnten und die Steiermark werden im Jänner 2021 folgen. Laut der Armutskonferenz führt das neue Gesetz zu
geringeren Richtsätze für Erwachsene und Kinder, Anrechnung der Wohnbeihilfe oder einer uneinheitliche Vollzugspraxis bei der Berechnung des Wohnaufwandes von Frauen-Notwohnungen. Das führe dazu, dass Menschen in sozialen Krisen um mehrere hundert Euro monatlich weniger Hilfe haben als in der Mindestsicherung.
Zuverdienst abkassiert
Für Ärger sorgt auch, dass die Zuverdienstgrenze für Menschen mit Beeinträchtigung reduziert werde. "Bei Bezug der Mindestsicherung konnten Menschen mit Beeinträchtigung in Werkstätten ca. 107 Euro monatlich ohne Schmälerung des Leistungsbezuges dazuverdienen, mit der neuen Sozialhilfe beträgt diese Zuverdienstgrenze nur ca. 15 Euro pro Monat, alles darüber wird einkassiert", rechnet die Armutskonferenz in ihrer Aussendung vor. Die neue Sozialhilfe sei zudem umständlich kompliziert. Während Leistungen gekürzt würden, steige der finanzielle Aufwand für die Verwaltung.
Betroffen seien laut der Armutskonferenz nicht nur Flüchtlinge, die trotz negativem Asylbescheid noch im Land sind, sonder auch Frauen in Notsituationen. In Niederösterreich biete etwa die Frauenberatung Notwohnungen an, wo jeweils drei Frauen wohnen. In der jetzt eingeführten Sozialhilfe würden diese unsachgemäß als WG bzw. Haushaltsgemeinschaft bewertet. Das bedeute, dass die ersten zwei Personen 70 Prozent des Richtsatzes bekommen würden, die dritte Person nur mehr 45 Prozent. Die dritte Frau bekomme nur die Hälfte der Existenzsicherung, eine massive Kürzung, „zum Sterben zu viel ist, zum Leben zu wenig.“
19 Punkte
„Wir brauchen eine neue Mindestsicherung, die Existenz, Chancen und Teilhabe sichert“, fordert die Armutskonferenz jetzt angesichts der drohenden sozialen Krise die Regierung zu einer ordentlichen Sanierung auf. Um der sozialen Krise effektiv entgegentreten zu können, brauche es: Grundrechte statt Almosen, Chancen statt Abstieg, sozialer Ausgleich statt Spaltung, Achtung statt Beschämung.
Die Armutskonferenz hat 19 Punkte für eine bessere Mindestsicherung vorgelegt, die eine effektive Soforthilfe, kürzere Entscheidungsfristen, Dienstleistungen und Alltagshilfen, Ausbildungsoptionen, Unterhaltsreform, Anspruch auf Einbeziehung in die Krankenversicherung bei Krankheit und den tatsächlichen Wohnbedarf umfassen.