Niederösterreich
Arm auf Job-Ausflug verletzt, Versicherung zahlt nicht
Bei einem Betriebs-Ausflug stürzte ein langjähriger Mitarbeiter in einem Boot, kugelte sich den Arm aus. Die Unfallversicherung zahlt dem Mann nichts.
Nach zwei Jahren Corona sollte das Team-Building-Event im Ötztal (T) für alle eingeladenen Mitarbeiter ein Highlight werden, doch für Daniel W. (29) aus NÖ wurde der Rafting-Ausflug am 26. August zum richtigen Reinfall. "Mein Kollege fiel aus dem Boot und ich musste ihn aus dem Wasser ziehen. Leider rutschte ich blöderweise am nassen Boot aus und knallte voll auf meinen Arm", so der 29-Jährige.
Keine Zahlung nach "Abenteuersport"
Dabei sprang ihm die Schulter mit einem Knacken aus dem Gelenk: "Es war besonders schmerzhaft, weil ich ja einen Neoprenanzug hatte, der mir im Spital abgestreift werden musste." Eine OP und zwei Monate Krankenstand waren die Folge. Da der Unfall in der Arbeitszeit und auf dem Betriebsausflug passierte, waren sich der Betroffene und sein Arbeitgeber absolut sicher, dass er unfallversichert sei. Doch nach sechs Monaten und unzähligen Überprüfungen kam der Bescheid: Der Schaden wird nicht von der Unfallversicherung abgedeckt.
"Abenteuersport wie Rafting, Bunjee-Jumping oder Klettern fallen aus dem Versicherungsschutz", hieß es im Schreiben. Nun ist der am Arm verletzte doppelt arm. Erstens: "Ich habe noch Beschwerden und kann nichts Schweres tragen." Zweitens bleibt der Verletzte nun auf Selbstbehalten für Behandlungen sitzen, da der Unfall nicht als Arbeitsunfall eingestuft wird. Zu guter Letzt fällt er auch noch um rund 1.500 Euro Entschädigung um, die er erwartet hatte.
Betroffener will nun klagen
Das Geld hätte der tapfere Mitarbeiter gut gebrauchen können: Seine Frau ist hochschwanger, die Teuerung trifft das Paar besonders hart. "Ich finde es blöd, dass ich am Arbeitsausflug nicht versichert war. Ich habe nirgends ein Revers unterschrieben", ärgert sich W. Die Versicherung beruft sich auf ein OGH-Erkenntnis aus dem Jahr 1992, das die Freiwilligkeit der Teilnahme an vergleichbaren Ausflügen herausstrich.
"Offenen Selbstbehalte kann der Betroffene selbstverständlich noch einreichen. Auch ein Einspruch gegen den Bescheid ist prinzipiell möglich", hieß es. Die Versicherung stellt außerdem klar, dass "alle notwendigen medizinischen Behandlungen" bezahlt wurden – "No na", so Daniel W., der sich nun eine Klage überlegt.