Niederösterreich

Arbeiterkammer: Steuertipps für das Home-Office

Leser Walter fragt: "Ich habe 2021 viel von daheim gearbeitet. Muss ich die Home-Office-Pauschale beim Steuerausgleich angeben?

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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich

Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage wurde entweder steuerfrei von Ihrem Dienstgeber über die laufende Lohnverrechnung ausbezahlt. Andernfalls wird sie automatisch als Freibetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage weiß das Finanzamt von Ihrem Jahreslohnzettel, den Ihr Arbeitgeber bis Ende Februar übermitteln musste.

Möbel absetzen

Haben Sie außerdem fürs Homeoffice notwendige Möbel, z. B. Schreibtisch oder Bürostuhl, gekauft? Sie können diese Kosten geltend machen – und zwar bis zu 300 Euro pro Jahr, wenn Sie mindestens 26 Tage von daheim gearbeitet haben.

Die AK-Steuerexpert*innen helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung. Gleich Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 05 7171-26 000.