Niederösterreich
Arbeiterkammer: Geld für offene Urlaubstage
Die Firma verlassen, aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten: "Ich hatte noch Urlaub offen – was ist damit?", fragt ein "Heute"-Leser.
Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Wolfi S. fragt: „Ich habe nach einem Streit mit dem Chef die Firma verlassen und die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Ich hatte noch Urlaub offen – was ist damit?“
"Hier gibt es gute Nachrichten"
"Kündigt man seinen Job, muss nicht verbrauchter Urlaub anteilig ausbezahlt werden. Hielt man sich als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin nicht an die Kündigungsfrist und verließ das Unternehmen vorzeitig, fiel man bislang um noch offene Urlaubstage um. Hier gibt es gute Nachrichten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es zukünftig dafür auch in so einem Fall Geld geben muss. Fordern Sie Ihre offenen Urlaubstage nachträglich ein. Das kann sogar bis zu drei Jahre rückwirkend möglich sein", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
„Bei weiteren Fragen zu diesem Thema beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeitsrecht: 057171-22 000, Musterbrief unter noe.arbeiterkammer.at/musterbriefe