Neues Gesetz
Apotheken sollen künftig bis 21 Uhr offen haben dürfen
Neue Öffnungszeiten, Durchführen von Gesundheitstests: Nach knapp 40 Jahren wird das Apothekengesetz grundlegend reformiert.
Mit der Novelle des Apothekengesetzes findet die erste umfassende Anpassung seit 1984 (!) statt. Ziel soll es sein, den Patienten mehr Beratung und Service zu bieten und die hohe Kompetenz der Apotheker zu nützen. Der Gesetzesentwurf wurde am Freitag in Begutachtung geschickt, soll Anfang 2024 in Kraft treten – "Heute" nennt erste Details.
Künftig bis zu 72 Stunden offen
Das neue Gesetz soll mehr Kompetenzen für die österreichweit 1.400 Apotheken im Land bringen. Sie dürfen Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen.
Außerdem werden die Öffnungszeiten deutlich flexibilisiert. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung gerade zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.
Mehr Apotheken am Land
Darüber hinaus wird die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken erleichtert, wenn es im Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Das verbessert die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Bereich. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von eine auf maximal drei erweitert.
"Apotheken sind oft die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie bieten kompetente Beratung, spontan und ohne Termin. In der Pandemie haben wir gesehen, was sie leisten: Die Apotheken haben in kürzester Zeit ein landesweites Netz für Testungen aufgebaut, das die Bevölkerung gut annahm. Die Erweiterung der Kompetenzen ist ein logischer Schritt und ein großer Gewinn für die wohnortnahe Versorgung – gerade am Land", so Gesundheitsminister Johannes Rauch. Gleichzeitig wird der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.